Drucksache - DrS/2020/133-2
Grunddaten
- Betreff:
-
Richtlinie zur Förderung von Solarbeleuchtung an Bushaltestellen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kreisplanung, Regionalmanagement, Klimaschutz
- Bearbeitung:
- Heiko Birnbaum
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz
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Vorberatung
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04.11.2020
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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26.11.2020
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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03.12.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, mit Wirkung ab 2021 für die Ertüchtigung von Fahrgastunterständen an Bushaltestellen eine „Richtlinie zur Förderung von Solarbeleuchtung an Bushaltestellen“ mit folgenden Eckpunkten aufzulegen:
- kein Stromanschluss vorhanden oder nur unter Mehrkosten herstellbar,
- keine Förderung im Rahmen eines barrierefreien Ausbaus über Landesmittel gegeben
- Fördersatz 75%,
- Laufzeit 5 Jahre,
- Gesamtfördersumme 460.000 € (92.000 €/Jahr).
Sachverhalt
Zusammenfassung:
Auf Grundlage der Beschlussfassung vom 2.9.2020 (DrS/2020/133-1) hat die Verwaltung die Kosten für die Montage von Solarmodulen auf Fahrgastunterständen einschl. Diebstahlschutzvorrichtungen ermittelt und Eckpunkte für eine denkbare Förderrichtlinie formuliert.
Sachverhalt:
Eine Solarbeleuchtung erfordert neben einer LED-Lampe die Errichtung eines entsprechenden Photovoltaik(PV)-Moduls an oder auf dem Fahrgastunterstand. Um einen Diebstahlschutz zu gewährleisten und keine negativen Einflüsse auf die Statik der Fahrgastunterstände zu erzeugen, wäre das PV-Modul jeweils separat, z. B. auf einem Mast oder einer Seitenhalterung zu installieren. Eine Internetrecherche ergab Materialkosten von ca. 1.000 – 2.000 € zzgl. Montage. Ein gefördertes Projekt im Amt Ostholstein-Mitte führte zu Gesamtkosten je Haltestelle von ca. 3.500 € (https://www.aktivregion-ilb.de/projekte/solarleuchten-an-bushaltestellen/). Zusätzliche Vorkehrungen gegen Diebstahl erzeugen nur geringfügige Mehrkosten, die hier pauschal mit 500 € angesetzt werden, so dass mit Kosten von max. 4.000 € pro Standort kalkuliert wird.
Der Katalogpreis für eine Seitenhalterung an der Bushaltestelle als Alternative zu einer Stele beträgt ca. 1.500 € zzgl. Montage und bewegt sich damit ebenfalls im oben genannten Kostenrahmen.
Im Kreisgebiet existieren 1.606 Bushaltestellen, wovon 461 mit einem Fahrgastunterstand ausgestattet sind. Baulastträger für die Bushaltestellen sind die Gemeinden.
Vorrangig kommen hier bislang unbeleuchtete Haltestellen in Betracht, wo eine kabelgebundene Stromversorgung nicht gegeben ist oder nur mit höherem Aufwand hergestellt werden kann. Hierbei wäre z.B. denkbar, dass die für die Ausstattung entstehenden Kosten gefördert werden, z. B. mit einem Fördersatz analog der Radverkehrsförderung (75%). Die Zahl der unbeleuchteten Haltestellen ist derzeit nicht bekannt. Bei angenommenen Gesamtkosten für eine Solarbeleuchtung in Höhe von ca. 4.000 € und bei angenommenen 1/3 der 461 Fahrgastunterständen ohne Beleuchtung wäre von einer gesamten Fördersumme von ca. 460.000 € auszugehen (4.000 x 154 x 0,75). Verteilt auf eine fünfjährige Förderperiode ergäben sich ca. 92.000 €/Jahr.
Die Kosten für die Nutzung eines vorhandenen Stromanschlusses sind stark davon abhängig, wie umfangreich die Tiefbauarbeiten für den Anschluss der Haltestelle ausfallen, sprich wie weit entfernt das Kabel liegt und wie viele Meter Kabel verlegt werden müssen, um die Haltestelle anzuschließen. Die realen Kosten können je nach den Gegebenheiten vor Ort stark variieren. Daher kann lediglich ein mittlerer Wert von ca. 2.500 € genannt werden, der hier aber nur als grober Richtwert dienen kann. Für das LED-Leuchtmittel an sich ist mit ca. 500 € zu rechnen.
Es wird vorgeschlagen, die Förderung einer Solarbeleuchtung dann vorzunehmen, wenn kein leitungsgebundener Anschluss vorhanden ist oder dieser nur unter Mehrkosten im Vergleich zur Solarbeleuchtung herstellbar ist.
Eckpunkte für ein denkbares Förderprogramm des Kreises:
- Förderung einer Solarbeleuchtung von bislang unbeleuchteten Wartehäuschen, sofern kein leitungsgebundener Anschluss vorhanden oder nur unter Mehrkosten herstellbar ist
- Keine Förderung im Rahmen eines barrierefreien Ausbaus über Landesmittel gegeben
- Fördersatz 75%, Laufzeit 5 Jahre, Gesamtfördersumme: 460.000 € (92.000 €/Jahr).
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
X | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| Haushaltsjahre 2021 – 2025 jeweils 92.000,-€, davon jeweils 46.000 € im Ansatz und 46.000 € als VE |
| Mittelbereitstellung | |
X | Teilplan: 547 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
X | In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: noch einzurichten |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
X | Ja; Ziel 4 – Wir schaffen optimale Rahmenbedingungen für eine nachhaltig wirtschaftliche Entwicklung und Beschäftigung.
Ziel 7 – Wir entwickeln den Natur-, Landschafts- und Klimaschutz konsequent qualitativ weiter Themenfelder: Umwelt-, Natur- und Klimaschutz auf hohem Niveau weiterentwickeln; ÖPNV fördern und verbessern |
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Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
| Nein |
X | Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
X | Ja |
