26.11.2020 - 3.15 Richtlinie zur Förderung von Solarbeleuchtung a...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.15
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Do., 26.11.2020
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kreisplanung, Regionalmanagement, Klimaschutz
- Bearbeitung:
- Heiko Birnbaum
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Hansen spricht sich dafür aus, die Solarbeleuchtung mit dem barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen zu koppeln. Wenn ohnehin Baumaßnahmen erfolgen, könne auch gleich die Beleuchtung angepasst werden. Er beantragt eine gemeinsame Abstimmung. Herr Ahrens gibt zu bedenken, dass viele Bushaltestellen noch gar keine Beleuchtung hätten und deshalb nicht bis zum barrierefreien Ausbau gewartet werden dürfe.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, mit Wirkung ab 2021 für die Ertüchtigung von Fahrgastunterständen an Bushaltestellen eine „Richtlinie zur Förderung von Solarbeleuchtung an Bushaltestellen“ mit folgenden Eckpunkten aufzulegen:
- kein Stromanschluss vorhanden oder nur unter Mehrkosten herstellbar,
- keine Förderung im Rahmen eines barrierefreien Ausbaus über Landesmittel gegeben
- Fördersatz 75%,
- Laufzeit 5 Jahre,
- Gesamtfördersumme 460.000 € (92.000 €/Jahr).