04.11.2020 - 4.3 Richtlinie zur Förderung von Solarbeleuchtung a...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.3
- Datum:
- Mi., 04.11.2020
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kreisplanung, Regionalmanagement, Klimaschutz
- Bearbeitung:
- Heiko Birnbaum
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Hansen teilt mit, dass er den Vorschlag für gut halte, allerdings sei der Zeitpunkt verfrüht. Die Solarbeleuchtungen seien kostenträchtig, würden aber nur einen geringen Teil für den Klimaschutz ausmachen. Er favorisiere es, die Kosten für die Beschleunigung des barrierefreien Ausbaus der Bushaltestellen zu investieren und im Zuge der Baumaßnahmen auch die Solarbeleuchtung anzuschieben.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, mit Wirkung ab 2021 für die Ertüchtigung von Fahrgastunterständen an Bushaltestellen eine „Richtlinie zur Förderung von Solarbeleuchtung an Bushaltestellen“ mit folgenden Eckpunkten aufzulegen:
- kein Stromanschluss vorhanden oder nur unter Mehrkosten herstellbar,
- keine Förderung im Rahmen eines barrierefreien Ausbaus über Landesmittel gegeben
- Fördersatz 75%,
- Laufzeit 5 Jahre,
- Gesamtfördersumme 460.000 € (92.000 €/Jahr).