Drucksache - DrS/2019/297-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Erweiterung Datennetzwerk zur Umsetzung des DigitalPakts Schule 2019-2024 im Förderzentrum "Traveschule"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Liegenschaften und Bauprojekte
- Bearbeitung:
- Sabine Kurschat
- Verfasser 1:
- Lexau, Michaela
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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08.09.2020
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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22.09.2020
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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24.09.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die Bereitstellung der zusätzlichen investiven Mittel in Höhe von 42.500 € für das Haushaltsjahr 2021 unter Berücksichtigung der Einnahme der Fördermittel in Höhe von 73.100 € im Haushaltsjahr 2022.
Die im Haushaltsentwurf 2021 eingeplanten Mittel werden zu 40% als Verpflichtungsermächtigung bereitgestellt.
Der Fachdienst 11.60 wird beauftragt die Baumaßnahme wie beschrieben umzusetzen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Beschluss des Kreistages vom 05.12.2019 sind Mittel in Höhe von 94.500 € für die Errichtung eines Datennetzes für die erforderliche Umstellung der Telefonanlage auf VoIP und als Vorbereitung für die Erweiterung des Förderzentrums zur Verfügung gestellt worden.
Im Zuge der Digitalisierung der Schulen soll nun in Abstimmung mit dem Schulträger (Kreis SE, FD 51.10 Kita, Jugend, Schule, Kultur) und den Schulleitungen in allen drei Förderzentren das Datennetz entsprechend ausgebaut werden.
Zum Ausbau des Datennetzes für LAN und WLAN-Infrastruktur sollen aus dem Förderprogramm des Landes „DigitalPakt Schule 2019-2024“ Mittel eingeworben werden. Der Eigenanteil beträgt 15%, ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist zulässig. Für das Förderzentrum „Traveschule“ bedeutet dies ein Mehraufwand von 42.500 €.
Kostenschätzung:
In interner Abstimmung mit dem Fachdienst Informations- und Kommunikationsmanagement ergeben sich folgende geschätzte Baukosten:
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
x | Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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Es müssen zusätzliche investive Mittel in Höhe von 42.500 € im Haushaltsjahr 2021 zur Verfügung gestellt werden. Die im Haushalt 2020 zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 56.700 € sind für den Maßnahmenbeginn ausreichend, die Erhöhung der Verpflichtungsermächtigung um 42.500 € (von 37.800 € auf 80.300 €) kann aus laufenden Verpflichtungs-ermächtigungen des FD 11.60 gedeckt werden. Die Einnahme der Fördermittel in Höhe von 73.100 € wird im Haushaltsjahr 2022 eingeplant.
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| Mittelbereitstellung | |
x | Teilplan:1116 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: 1116998 |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
| Nein |
x | Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
x | Ja |
