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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2020/156

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Leistungsanbieter der Eingliederungshilfe werden durch die gemeinsame Prüfinstitution, die bei der KOSOZ angesiedelt ist, geprüft.

Grundlage dafür ist der Landesrahmenvertrag inklusive der AVV (allgemeine Verfahrensvereinbarung) sowie das Gemeinsame Konzept zur Umsetzung von Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen nach §§ 75/76 SGB XII der kreisfreien Städte und Kreise in Schleswig- Holstein in der Fassung vom 24.07.2014, ergänzt durch die Ausführungen zur Durchführung von Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen auf der Grundlage des gemeinsamen Konzepts.

Die gemeinsame Prüfinstitution ist als eigenständiger Teilbereich bei der KOSOZ AöR verortet. Hierfür wurden mit den kreisfreien Städten vier Verwaltungsgemeinschaften gegründet.

Über die Prüfsituation werden die kreisfreien Städte und Kreise durch anliegenden Jahresbericht informiert.

 

 

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Anlagen

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