Drucksache - DrS/2020/112
Grunddaten
- Betreff:
-
Neuregelung der Fremdnutzung von kreiseigenen Liegenschaften und Räumlichkeiten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Infrastrukturelles Gebäudemanagement
- Bearbeitung:
- Sabine Kurschat
- Verfasser 1:
- Springer, Reinhardt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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16.06.2020
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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23.06.2020
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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25.06.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Fremdnutzung der kreiseigenen Liegenschaften ist vollständig neu zu regeln, die Entgeltsätze sind neu zu kalkulieren und satzungsrechtlich festzulegen.
Siehe: Bericht über die Prüfung der Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Verwaltung 2016 – 2017 (Seite 301)
Der Kreis hat für alle seine im Eigentum stehenden und angemieteten Liegenschaften (Kosten-) Mieten kalkuliert, die wiederum für die Kalkulation der Entgeltsätze zur Fremdnutzung von Räumlichkeiten herangezogen wurden:
Auf Grundlage des Verhältnisses von der Gesamtmiete der Liegenschaft (inklusive der Nebenkosten p.a.) und der Gesamtmietfläche der Liegenschaft (p. a.) wurde die Nutzungsgebühr eines Raumes / Std. in Relation zur angemieteten Raumgröße plus 20% Zuschlag, für Verwaltungskosten und Overheadkosten, kalkuliert.
Bei der Neuregelung wird künftig auf die Fremdnutzung des Therapiebeckens im Förderzentrum „Schule am Hasenstieg“ verzichtet.
Begründung:
Außerhalb der Dienstzeiten des Hausmeisters können keine Wasserproben genommen werden. Bei der personenintensiven Fremdnutzung des Beckens oder einer ungewollten Wasserverschmutzung bei z.B. einem „Babyschwimmen“ bleibt eine schlechte Wasserqualität bis zum nächsten Schultag unentdeckt. Erfahrungsgemäß ist dann nach einer morgendlichen Beprobung eine Sperrung des Beckens für die Therapiestunden der Schulkinder unerlässlich. Es erfolgen Maßnahmen zur Nachregelung der Wasserwerte über die Filteranlage.
Aus technischer und finanzieller Sicht kann der erforderliche Qualitätsstandard des Wassers, in der Pflicht als Schulträger, während einer Fremdnutzung, nicht gewährleistet werden.
Hinweis:
Die Regelung zur Fremdnutzung von Räumlichkeiten der Berufsbildungszentren Segeberg und Norderstedt liegt in der Nutzungsverantwortung der AöR.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
x | Ja: |
Wegfall der Schwimmbadnutzung (Einnahmen 2019: ca. 12.000 €)
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
x | Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
| Nein |
x | Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
x | Ja |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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43,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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41,2 kB
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3
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(wie Dokument)
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178 kB
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4
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(wie Dokument)
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35,3 kB
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5
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(wie Dokument)
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19,4 kB
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6
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(wie Dokument)
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306,2 kB
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