16.06.2020 - 3.1 Neuregelung der Fremdnutzung von kreiseigenen L...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Bauausschusses
- Gremium:
- Bauausschuss
- Datum:
- Di., 16.06.2020
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Infrastrukturelles Gebäudemanagement
- Bearbeitung:
- Sabine Kurschat
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Lexau führt in die Vorlage ein und erklärt, dass die neuen Regelungen in Zusammenarbeit mit dem Rechnungsprüfungsamt und dem Rechtsamt erarbeitet worden seien. Sie erläutert weiter, dass das Therapiebecken der Schule am Hasenstieg künftig nicht mehr für Baby- und sonstige Schwimmer zur Verfügung stehen werde, weil die Hygienestandards für die Schulkinder nicht gewährleistet werden könnten. Nach den Nutzungen müsste die Wasserqualität von Fachpersonal geprüft und ggf. mit chemischen Mitteln gegengesteuert werden. Am Abend sei aber niemand mehr vor Ort, um dies zu gewährleisten.
Frau Lessing erkundigt sich, welche Möglichkeiten es gebe, um die Sportvereine künftig von der Gebührenpflicht zu befreien. Herr Neitzke und Herr Böhm machen deutlich, dass seitens der Politik ein Beschluss zu fassen sei, um die Vereine weiterhin von der Zahlung von Nutzungsgebühren zu befreien. Das Rechtsamt habe dies bestätigt.
Frau Eick schlägt vor, dass die Vereine einen Zuschuss in Höhe der zu zahlenden Hallennutzungsgebühren vom Kreis erhalten, um die Kosten neutral zu halten. Herr Roth halte dies ebenfalls für einen gangbaren Weg. Ein Passus in der Satzung, wonach die Vereine von der Gebührenpflicht befreit seien, würde gegen geltendes Recht verstoßen und der Landrat müsste dem Beschluss widersprechen. Hierzu erklärt Herr Neitzke, dass die Abrechnung des Zuschusses an die einzelnen Vereine über den KSV einen erheblichen personellen Aufwand bedeuten würde. Frau Lessing spricht sich für eine Lösung aus, die den Verwaltungsaufwand klein halte. Herr Flak verweist darauf, dass der BKS für die Beschlussfassung zur Bewilligung eines Zuschusses an die Sportvereine zuständig sei.
Herr Decke trägt folgenden Ergänzungsantrag der FDP-Fraktion vor: „Die Neuregelung tritt zum 01.01.2021 in Kraft. Verwaltung und der BKS-Ausschuss erarbeiten bis zum Beschluss über den Haushalt des Kreises für das Jahr 2021 zusammen mit den Nutzern eine rechtlich einwandfreie, aufkommensneutrale und einfach zu handhabende Regelung.“
Herr Berg und Frau Lessing machen darauf aufmerksam, dass der Hauptausschuss für Finanzfragen zuständig sei. Frau Lessing schlägt Herrn Decke deshalb vor, den Antrag zum Hauptausschuss zu stellen. Herr Decke zieht den Antrag daraufhin zurück.
Herr Flak fasst zusammen, dass alle Fraktionen sich einig sind, dass die Sportvereine finanziell nicht durch Hallennutzungsgebühren belastet werden sollen.
Frau Eick trägt einen Antrag der Grünen vor, über den der Vorsitzeden abstimmen lässt:
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
§ 4 des Nutzungsvertrags wird um einen weiteren Absatz mit folgendem Inhalt ergänzt:
Für Verköstigung und Speisen soll entweder Mehrweggeschirr oder recyclebares und biologisch abbaubares Geschirr verwendet werden.
Der Satz wird als neuer Absatz 3 eingefügt.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich zugestimmt
| Zustimmung | Ablehnung | Enthaltung | Anwesende |
CDU | 4 |
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| 4 |
SPD | 3 |
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| 3 |
B 90/ Die Grünen | 2 |
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| 2 |
FDP | 1 |
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| 1 |
AfD |
| 1 |
| 1 |
WI-SE | 1 |
|
| 1 |
Gesamt | 11 | 1 |
| 12 |
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag stimmt der Neuregelung zur „Benutzungs- und Entgeltordnung des Kreises Segeberg über die Fremdnutzung der kreiseigenen Liegenschaften und Räumlichkeiten“ zu.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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