Drucksache - DrS/2020/072
Grunddaten
- Betreff:
-
Bedarfsplan gemäß § 7 KiTaG für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen für die Jahre 2019/2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Jugendamtsleitung
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Herr Kerder
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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11.06.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt den Bedarfsplan gemäß § 7 KiTaG für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen für die Jahre 2019/20. Gleichzeitig wird der bis 2023 zu erwartende Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren in den einzelnen Kommunen wie folgt festgestellt:
| Bedarf |
Stadt Bad Bramstedt | 60 % |
Stadt Bad Segeberg | 60 % |
Stadt Kaltenkirchen | 45 % |
Stadt Norderstedt | 47 % |
Stadt Wahlstedt | 50 % |
Gemeinde Ellerau | 45 % |
Gemeinde Henstedt-Ulzburg | 60 % |
Amt Bad Bramstedt-Land | 55 % |
Amt Boostedt-Rickling | 40 % |
Amt Bornhöved | 40 % |
Amt Itzstedt | 55 % |
Amt Kaltenkirchen-Land | 50 % |
Amt Kisdorf | 50 % |
Amt Leezen | 50 % |
Amt Trave-Land | 40 % |
Sachverhalt
Zusammenfassung/Sachverhalt:
Gemäß § 7 Kindertagesstättengesetz (KiTaG-SH) hat der Kreis als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Pflicht, einen Bedarfsplan zu erstellen. Hierzu sind jährlich der Bestand an Kindertageseinrichtungen und -tagespflegestellen zu erheben sowie der Bedarf an Plätzen zu ermitteln.
Die Erhebung wird immer zum 01.03. eines Jahres durchgeführt, die Datenlieferung der Kindertagesstätten und Kommunen erfolgt in der Regel bis Juni.
Um einen aktuellen Stand, insbesondere bei der Berechnung der Quoten (und der sich daraus ableitenden tatsächlichen Platzbedarfe) herzustellen, wird auf die Bevölkerungszahlen des Statistikamts Nord zurückgegriffen. Diese liegen (mit Stand 31.12. des Vorjahres) in der Regel im August/September vor.
Anfang 2020 fanden mit allen Städten, amtsfreien Gemeinden und Amtsverwaltungen im Kreis Segeberg Gespräche zur Kindertagesbetreuung statt. Dabei wurde erneut festgestellt, dass die Platzkapazitäten im Vergleich zu den Vorjahren nicht mehr ausreichend sind. Die Kommunen sind stärker als bisher aufgefordert, vor allem bei der Planung von Neubaugebieten oder entsprechenden Veränderungen in den Flächennutzungs- bzw. Bebauungsplänen, Kapazitätserweiterungen der Kindertagesbetreuung mit zu berücksichtigen. In diesen Gesprächen wurden auch die zu erwartenden Bedarfsquoten besprochen und jeweils einvernehmlich festgelegt.
Die wichtigsten Aussagen aus der Erhebung 2019 lauten:
- Erneut ist die Zahl der Kinder unter 3 Jahren in Tagesbetreuung gestiegen. Im Vergleich zu 2006 sind es fast 6x mehr! Es besteht weiterhin starker Ausbaubedarf.
- Auch die Zahl der betreuten Kinder zwischen 3 Jahren und dem Schuleintritt stieg weiter. Zwar ist weiterhin von einer Vollversorgung zu sprechen, allerdings sind aufgrund des Bevölkerungszuwachses vermehrt Engpässe zu verzeichnen und die Platzkapazitäten müssen erweitert werden.
- Die Hortbetreuung bleibt seit Jahren auf etwa gleichem Niveau. Allerdings ist in den letzten Jahren die Zahl der Offenen Ganztagsbetreuung an Schulen stark ausgebaut worden. Hier sind noch quantitative und qualitative Verbesserungen erforderlich.
- Die Zahl der Tagespflegeplätze bleibt positiv stabil.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
X | Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
X | Ja; Darstellung der Maßnahme |
Ziel 6 - Wir schaffen inklusive Bildungschancen für alle in allen Bereichen und ermöglichen ein lebenslanges Lernen. Wir fördern ein vielfältiges Kultur-, Sport- und Freizeitwesen |
Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
| Nein |
X | Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
X | Ja |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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5,4 MB
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