Drucksache - DrS/2020/032
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Fraktion B90/ Die Grünen: Energiegutachten bei allen kreiseigenen Neubauten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Gremien, Kommunikation, Controlling
- Bearbeitung:
- Frank Schmitt
- Verfasser 1:
- Fraktion B90/ Die Grünen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz
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Vorberatung
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12.02.2020
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Bereit
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Bauausschuss
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Vorberatung
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Bereit
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Bereit
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz, der Bauausschuss und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt
- bei allen kreiseigenen Neubauten nach Abschluss der Vorplanung nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) auf Basis der aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV) bzw. des aktuellen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ein Energiegutachten aufstellen zu lassen, in dem mindestens sechs geeignete energetische Gebäudedämm- und Wärmeversorgungssysteme gegenüber gestellt und untereinander verglichen werden.
- Die Menge des CO2-Ausstoßes von fossilen Wärmeerzeugern ist beim Kostenvergleich mit einer Höhe von 180 €/t CO2 zu berücksichtigen und auf lange Sicht später ggf. noch weiter anzupassen.
- Neben den Investitionskosten sind auf lange Sicht als entscheidender wirtschaftlicher Faktor auch die Betriebskosten über einen Zeitraum von 25 Jahren mit zu erfassen.
- Der wirtschaftlichsten (und umweltverträglichsten) Lösung aus Investitionskosten zuzüglich der Betriebskosten über einen Zeitraum von 25 Jahren ist der Vorzug zu geben.
- Die Klimaschutzmanager der Kreisverwaltung sind bei der Erstellung des Gutachtens auf Seiten des Auftraggebers beratend mit einzubinden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
| Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
| Ja |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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58,1 kB
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