Drucksache - DrS/2020/025
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl ehrenamtliche/r Beauftragte/r für Menschen mit Behinderung des Kreises Segeberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Büro für Chancengleichheit und Vielfalt
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Herr Luckow
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sozialausschuss
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Entscheidung
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06.02.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zusammenfassung:
Eine neue Bestellung der/des Beauftragten für Menschen mit Behinderung steht nach 4 Jahren gem. § 5 Abs. 1 der Geschäftsordnung für die/den Beauftragten für Menschen mit Behinderung des Kreises Segeberg zum 01.06.2020 an. Dazu ist gem. §5 Abs. 3 der Geschäftsordnung ein Gremium zu bilden, das das Wahlverfahren einleitet.
Sachverhalt:
Seit 11.12.2003 besteht im Kreis Segeberg der Beschluss des Kreistages, eine/n
Beauftragte/n für Menschen mit Behinderung zu bestellen. Die Empfehlung an den Kreistag, Frau Jutta Altenhöner zur neuen ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten ab dem 01.06.2016 zu bestellen, erfolgte durch den Sozialausschuss am 28.04.2016. Die Bestellung von Frau Altenhöner erfolgte durch den Beschluss im Kreistag am 30.06.2016.
Nach § 5 Abs. 1 der Geschäftsordnung für die/den Beauftragte/n für Menschen mit Behinderung des Kreises Segeberg wird diese Stelle spätestens nach vier Jahren neu besetzt. Eine Wiederwahl ist möglich.
Somit steht eine neue Bestellung zum 01.06.2020 an.
Die Ausgestaltung der Aufgaben und Rechte der/des Beauftragten für Menschen mit
Behinderung erfolgt durch die Geschäftsordnung für die/den Beauftragten für Menschen mit Behinderung des Kreises Segeberg vom 18.03.2016.
Die Verwaltung empfiehlt, dass der Sozialausschuss entsprechend §5 Abs. 3 der Geschäftsordnung ein Gremium bildet, das das Wahlverfahren einleitet. Das Gremium setzt sich aus je einem Sozialausschussmitglied der Fraktionen, einem Mitarbeiter/einer Mitarbeiterin der Verwaltung sowie der Gleichstellungsbeauftragten zusammen.
Die Auswahl der/des Beauftragten für Menschen mit Behinderung erfolgt dann im Sozialausschuss am 14.05.2020, die Bestellung im Kreistag am 28.05.2020.
Die Fraktionen werden gebeten, bis zur Sitzung des Sozialausschusses am 06.02.2020 ein Mitglied für das Wahlgremium zu benennen. Das Wahlgremium tagt voraussichtlich am 17.02.2020, 18.00 Uhr.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
X | Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
X | Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
| Nein |
X | Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
X | Ja |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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681,7 kB
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