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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2019/018-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zusammenfassung:

Im Sachverhalt sind Rechtsgrundlagen, die Fördersummen sowie die Berechnung und die Verteilung der Mittel der Schulsozialarbeit im Jahr 2019 dargestellt.

 

Sachverhalt:

 

Die Verwaltung berichtet über die Förderung der Schulsozialarbeit an den Schulen im Kreisgebiet.

 

A. Rechtsgrundlagen:

 

Die Rechtsgrundlagen zur Förderung von Maßnahmen zur Schulsozialarbeit sind:

 

[1] Gesetz über den kommunalen Finanzausgleich in Schleswig-Holstein (Finanzausgleichgesetz – FAG) vom 10.12.2014 (GVOBl. S-H. S. 473)

 

[2] Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (Schulgesetz – SchulG) vom 24.01.2007 (GVOBl. S-H. S. 39, ber. S. 276)

 

B. Berechnung und Verteilung der Fördermittel:

 

Das Land hat dem Kreis Segeberg auf der Grundlage des § 28 Finanzausgleichs-gesetz FAG [1] per Erlass 959.163,00 EUR zur Förderung von Maßnahmen der Schulsozialarbeit in 2019 zugewiesen, 76.369,00 Euro mehr als im Haushaltsjahr 2018, zur Verteilung in 2019 s. Anlage 1.

Gleichzeitig wurde den Schulräten gemäß § 6 Schulgesetz SchulG[2] für die Förderung der Schulsozialarbeit im Haushaltsjahr 2019, vordringlich in der Primarstufe, ein Betrag in Höhe von 462.000,00 EUR zugewiesen, 6.700,00 Euro mehr als im Haushaltsjahr 2018. 5.000,00 EUR werden von den Schulräten für zentrale Maßnahmen (z. B. Fortbildungen der Schulsozialarbeiter) eingesetzt, 457.000,00 EUR werden an Schulträger zur Förderung der Schulsozialarbeit weitergeleitet ( s. Anlage 2).

Es steht insgesamt ein Förderbetrag in Höhe von 1.421.163,00 EUR zur Weiterleitung in 2019 zur Verfügung. Dem Gegenüber beträgt das Gesamtaufkommen für die Schulsozialarbeit aller Schulträger 3.000.034,16 EUR.

Folglich hat der JHA am 26.03.2015 in Abstimmung mit den Schulräten entschieden, die vorhandenen Fördermittel zu 63 % auf die Personalkosten und zu 37 % auf die Schülerzahlen der jeweiligen Schule aufzuteilen (DrS/2015/069). Das Ergebnis der berechneten Förderung für die jeweiligen Schulen ist der beigefügten Übersicht zu entnehmen.

Die Auszahlung der ersten Rate ist zum 30.04.2019 erfolgt. Die zweite Rate wurde gemäß Beschluss des JHA vom 26.03.2015 zum 30.10.2019 ausgezahlt.

Im Haushaltsjahr 2019 wurde, mit einer Ausnahme, an allen Schulen im Kreis Segeberg Schulsozialarbeit angeboten.

 

Für die Folgejahre prüft das Schulamt in Verbindung mit der Verwaltung, inwieweit der Verteilungsschlüssel für eine erhöhte Gerechtigkeit verändert werden sollte.

 

 

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Anlagen

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