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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2019/324

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

1. Dem in der Anlage beigefügten Wirtschaftsplan 2020 der WKS GmbH wird auf

Empfehlung des Aufsichtsrates vom 05.11.2019 zugestimmt,

 

2. der WKS GmbH wird gem. beiliegendem Wirtschaftsplan für 2020 eine

Verlust-Ausgleichszahlung in Höhe von maximal 924.200,- € gewährt, davon 100.000,- € mit Sperrvermerk. Über die Freigabe der gesperrten Mittel entscheidet der Aufsichtsrat.

 

Der Gesellschaftervertreter, Herr Landrat Schröder, wird mit der Herbeiführung

eines entsprechenden Gesellschafterbeschlusses beauftragt.

 

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Die WKS GmbH beantragt auf Basis des beiliegenden Wirtschaftsplans eine Verlust-Ausgleichszahlung für das Jahr 2020 in Höhe von 924.200,- €. Die Differenz zum Haushaltsentwurf von 387,2 T€ (Kalkulation aus März 2016) beruht im Wesentlichen auf folgenden Faktoren:

-         Mit Sperrvermerk versehene Mittel (100 T€)

-         Kostenausgleich inkl. Umsatzsteuer und Abschreibung (ca. 50 T€, bis 2016 war die WKS vorsteuerabzugsberechtigt)

-         Erhöhtes Projekt- und Werbebudget (156 T€)

-         Personalaufwendungen (Stellenplan auf 5 VZS erhöht)

 

Sachverhalt:

1. Anspruch auf Verlustausgleich

Gem. § 13 Abs. 3 Gesellschaftsvertrag in Verbindung mit Ziffer 4.1 und 4.2

Betrauungsakt erhält die WKS GmbH jährlich eine Kapitaleinlage zum

Verlustausgleich vom Kreis Segeberg zur Erbringung von DAWI-Leistungen gem.

Ziffer 3.2 Betrauungsakt. Die Höhe der Kapitaleinlage wird jährlich im Rahmen

der Erstellung des Wirtschaftsplans der WKS GmbH im Vorhinein festgelegt.

Die Berechnung der Nettokosten ergibt sich gem. Ziffer 7.2 Betrauungsakt aus

der Differenz der in Verbindung mit der Erbringung von DAWI-Tätigkeiten

anfallenden Kosten und den gesamten Einnahmen.

 

2. Wirtschaftsplan / Aufsichtsrat / Haushaltsberatungen

Gem. § 7 Abs. 2 Buchstabe f) (9) Gesellschaftsvertrag beschließt die

Gesellschafterversammlung auf Empfehlung des Aufsichtsrates über den

Wirtschaftsplan und die fünfjährige Finanzplanung.

Der Wirtschaftsplan ist gem. § 12 Abs. 3 Gesellschaftsvertrag i.V.m. Ziffer II. 3.2

des Betrauungsaktes spartenorientiert (Koordinierungsstelle, Netzwerkbildung,

Standortmarketing, Projektentwicklung und –trägerschaft) zu gliedern.

Die Geschäftsführung der WKS GmbH hat dem Aufsichtsrat in seiner Sitzung am

05.11.2019 den Wirtschaftsplan 2020 zur Empfehlung für die Beschlussfassung

in der Gesellschafterversammlung vorgelegt.

Auf Empfehlung des Aufsichtsrates beantragt die Geschäftsführung der WKS

GmbH die Verlustausgleichszahlung gem. Wirtschaftsplan, die Eingang in den TP

5712 findet.

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 10.03.2016 (vgl. DrS/2015/311-2)

beschlossen, dass die WKS GmbH eine jährliche Verlustausgleichszahlung in

Höhe von maximal 527.000,- € zur Erbringung von DAWI-Leistungen erhält und die

Finanzierung bis 31.12.2021 abgesichert wird. Da das wirtschaftliche Eigentum

an der HMG mbH bei der WKS liegt (und die damit gem. Vereinbarung

verbundene Finanzierungsverpflichtung), ist der obligatorische

Finanzierungsbeitrag von 10.000,- € p.a. bereits zum Haushaltsentwurf

zuaddiert.

 

Entsprechend Ziffer 4.2 des Betrauungsaktes gilt dabei folgendes:

Die Höhe und die Zahlung des vom Kreis Segeberg auszugleichenden Verlustes, welcher aus der DAWI-Tätigkeit nach Ziffer II. 3.2 resultiert, erfolgt unterjährig durch quartalsweise im Voraus zu gewährende „Abschlagszahlungen“ auf der Grundlage des jährlichen Wirtschaftsplans im handelsrechtlichen und gesellschaftsvertraglichen Sinne; im 4. Quartal bemisst sich die „Abschlagszahlung“ nach einer Hochrechnung des Bedarfes der WKS zum Bilanzstichtag jeweils zum 30.09. eines jeden Jahres.

 

Über eine bedarfsgerechte Aufhebung des Sperrvermerks entscheidet der Aufsichtsrat.

 

3. Haushaltsjahr 2020 / Verlustausgleichszahlung

 

Haushaltsjahr 2020

WKS GmbH

Haushaltsentwurf gem. KT-Beschluss 10.03.2016 (DrS/2015/311-2)

537.000,- €

Verlustausgleich WKS GmbH gem. WP 2020 vom 05.11.2019

924.200,- €

Differenz zum Haushaltsentwurf

387.200,- €

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

X

Mittelbereitstellung

X

Teilplan: 5712

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

Verlustausgleichszahlung

Haushaltsentwurf

Wirtschaftsplan WKS GmbH

2020

537.000,- €

924.200,- €

2021

537.000,- €

 

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

Nein

 

X

Ja; Darstellung der Maßnahme

Ziel 4: Wir schaffen optimale Rahmenbedingungen für eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung und Beschäftigung.

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

X

Nein

 

 

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

 

Ja

 

 

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Anlagen

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