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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2019/280

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt den Wegfall des kw-Vermerks auf der Stelle 0.52100.0013.1 für den Stellenplan 2020.

 

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Der Fachdienst Bauaufsicht empfiehlt im Bereich der Baugenehmigung das Entfallen eines kw-Vermerkes bei unverändert hohem Bedarf.

 

Sachverhalt:

FB IV – Umwelt, Planen, Bauen

 

Teilplan 52121 – Bau- und Grundstücksordnung

FD 63.40 – Bauaufsicht, Brandschutz, Denkmalschutz / Geschäftsstelle Gutachterausschuss

Stellen-
plan-Nr.

Bezeichnung

Anzahl

Bewertung

Kosten
p. a.

Refinanzierung

Befristung

0.52100.0013

 

Sachbearbeiter/in

Bauaufsicht

1,0 VZS

E10

62.900

keine

ja, bis      

nein

 

 

Die Stelle mit der Stellenplan-Nr. 0.52100.0013.1 ist mit einem kw-Vermerk zum 01.01.2021 versehen. Der derzeitige Stelleninhaber geht voraussichtlich am 31.07.2020 in den Ruhestand.

 

Aufgrund des noch immer anhaltenden Arbeitsaufkommens in der Bauaufsicht ist die Besetzung der Stelle auch über den 31.07.2020 hinaus erforderlich. Eine Organisationsuntersuchung in diesem Bereich hat die weiterhin bestehende Notwendigkeit dieser Stelle bestätigt.

 

Die Stelle für die Nachfolge des derzeitigen Stelleninhabers müsste spätestens im März 2020 ausgeschrieben werden. Hierfür müsste bereits für das Haushaltsjahr 2020 der Beschluss gefasst werden, ob der kw-Vermerk künftig wegfallen wird.

 

Bis spätestens zum 30.04.2022 werden drei weitere Sachbearbeiterinnen / Sachbearbeiter (Vollzeit und Teilzeit) in Rente gehen. Eine dieser Stellen ist ebenfalls mit einem kw-Vermerk (0.52100.0016.1, 01.01.2023) versehen, so dass in den nächsten Jahren weiterhin die Möglichkeit besteht, bei sinkenden Fallzahlen den Personalbedarf anzupassen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

X

Teilplan: 521

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

Nein

 

X

Ja; Darstellung der Maßnahme

Strategisches Ziel 1 (moderner öffentlicher Dienstleister):

Eine auskömmliche Stellenbesetzung gewährleistet eine zügige und rechtssichere Bearbeitung der bauaufsichtlichen Verfahren ohne Gebührenausfälle.

 

Strategisches Ziel 4 (Schaffung optimaler Rahmenbedingungen für eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung und Beschäftigung):

Mit einer zügigen sachkundigen Beratung und rechtssicheren Bearbeitung der bauaufsichtlichen Verfahren trägt die Genehmigungsbehörde zur Standortsicherung und Neuansiedlung bei.

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

X

Nein

 

 

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

 

Ja

 

 

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