Drucksache - DrS/2019/280
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellenmehrbedarf FD 63.40 für das Haushaltsjahr 2020 ff.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Bauaufsicht, Brandschutz, Denkmalschutz/Geschäftsstelle Gutachterausschuss
- Bearbeitung:
- Volker Rimka
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Infrastruktur
|
Vorberatung
|
|
|
25.11.2019
|
Sachverhalt
Zusammenfassung:
Der Fachdienst Bauaufsicht empfiehlt im Bereich der Baugenehmigung das Entfallen eines kw-Vermerkes bei unverändert hohem Bedarf.
Sachverhalt:
FB IV – Umwelt, Planen, Bauen
Teilplan 52121 – Bau- und Grundstücksordnung
FD 63.40 – Bauaufsicht, Brandschutz, Denkmalschutz / Geschäftsstelle Gutachterausschuss
Stellen- | Bezeichnung | Anzahl | Bewertung | Kosten | Refinanzierung | Befristung |
0.52100.0013
| Sachbearbeiter/in Bauaufsicht | 1,0 VZS | E10 | 62.900 € | keine | ja, bis nein |
Die Stelle mit der Stellenplan-Nr. 0.52100.0013.1 ist mit einem kw-Vermerk zum 01.01.2021 versehen. Der derzeitige Stelleninhaber geht voraussichtlich am 31.07.2020 in den Ruhestand.
Aufgrund des noch immer anhaltenden Arbeitsaufkommens in der Bauaufsicht ist die Besetzung der Stelle auch über den 31.07.2020 hinaus erforderlich. Eine Organisationsuntersuchung in diesem Bereich hat die weiterhin bestehende Notwendigkeit dieser Stelle bestätigt.
Die Stelle für die Nachfolge des derzeitigen Stelleninhabers müsste spätestens im März 2020 ausgeschrieben werden. Hierfür müsste bereits für das Haushaltsjahr 2020 der Beschluss gefasst werden, ob der kw-Vermerk künftig wegfallen wird.
Bis spätestens zum 30.04.2022 werden drei weitere Sachbearbeiterinnen / Sachbearbeiter (Vollzeit und Teilzeit) in Rente gehen. Eine dieser Stellen ist ebenfalls mit einem kw-Vermerk (0.52100.0016.1, 01.01.2023) versehen, so dass in den nächsten Jahren weiterhin die Möglichkeit besteht, bei sinkenden Fallzahlen den Personalbedarf anzupassen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
|
|
| Mittelbereitstellung | |
X | Teilplan: 521 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
|
|
|
|
| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
|
Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
X | Ja; Darstellung der Maßnahme |
Strategisches Ziel 1 (moderner öffentlicher Dienstleister): Eine auskömmliche Stellenbesetzung gewährleistet eine zügige und rechtssichere Bearbeitung der bauaufsichtlichen Verfahren ohne Gebührenausfälle.
Strategisches Ziel 4 (Schaffung optimaler Rahmenbedingungen für eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung und Beschäftigung): Mit einer zügigen sachkundigen Beratung und rechtssicheren Bearbeitung der bauaufsichtlichen Verfahren trägt die Genehmigungsbehörde zur Standortsicherung und Neuansiedlung bei. |
Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
X | Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
| Ja |
