Drucksache - DrS/2019/324
Grunddaten
- Betreff:
-
Wirtschaftsplan 2020 WKS GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Gremien, Kommunikation, Controlling
- Bearbeitung:
- Frank Schmitt
- Verfasser 1:
- WKS GmbH
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Infrastruktur
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Vorberatung
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25.11.2019
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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28.11.2019
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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05.12.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Dem in der Anlage beigefügten Wirtschaftsplan 2020 der WKS GmbH wird auf
Empfehlung des Aufsichtsrates vom 05.11.2019 zugestimmt,
2. der WKS GmbH wird gem. beiliegendem Wirtschaftsplan für 2020 eine
Verlust-Ausgleichszahlung in Höhe von maximal 924.200,- € gewährt, davon 100.000,- € mit Sperrvermerk. Über die Freigabe der gesperrten Mittel entscheidet der Aufsichtsrat.
Der Gesellschaftervertreter, Herr Landrat Schröder, wird mit der Herbeiführung
eines entsprechenden Gesellschafterbeschlusses beauftragt.
Sachverhalt
Zusammenfassung:
Die WKS GmbH beantragt auf Basis des beiliegenden Wirtschaftsplans eine Verlust-Ausgleichszahlung für das Jahr 2020 in Höhe von 924.200,- €. Die Differenz zum Haushaltsentwurf von 387,2 T€ (Kalkulation aus März 2016) beruht im Wesentlichen auf folgenden Faktoren:
- Mit Sperrvermerk versehene Mittel (100 T€)
- Kostenausgleich inkl. Umsatzsteuer und Abschreibung (ca. 50 T€, bis 2016 war die WKS vorsteuerabzugsberechtigt)
- Erhöhtes Projekt- und Werbebudget (156 T€)
- Personalaufwendungen (Stellenplan auf 5 VZS erhöht)
Sachverhalt:
1. Anspruch auf Verlustausgleich
Gem. § 13 Abs. 3 Gesellschaftsvertrag in Verbindung mit Ziffer 4.1 und 4.2
Betrauungsakt erhält die WKS GmbH jährlich eine Kapitaleinlage zum
Verlustausgleich vom Kreis Segeberg zur Erbringung von DAWI-Leistungen gem.
Ziffer 3.2 Betrauungsakt. Die Höhe der Kapitaleinlage wird jährlich im Rahmen
der Erstellung des Wirtschaftsplans der WKS GmbH im Vorhinein festgelegt.
Die Berechnung der Nettokosten ergibt sich gem. Ziffer 7.2 Betrauungsakt aus
der Differenz der in Verbindung mit der Erbringung von DAWI-Tätigkeiten
anfallenden Kosten und den gesamten Einnahmen.
2. Wirtschaftsplan / Aufsichtsrat / Haushaltsberatungen
Gem. § 7 Abs. 2 Buchstabe f) (9) Gesellschaftsvertrag beschließt die
Gesellschafterversammlung auf Empfehlung des Aufsichtsrates über den
Wirtschaftsplan und die fünfjährige Finanzplanung.
Der Wirtschaftsplan ist gem. § 12 Abs. 3 Gesellschaftsvertrag i.V.m. Ziffer II. 3.2
des Betrauungsaktes spartenorientiert (Koordinierungsstelle, Netzwerkbildung,
Standortmarketing, Projektentwicklung und –trägerschaft) zu gliedern.
Die Geschäftsführung der WKS GmbH hat dem Aufsichtsrat in seiner Sitzung am
05.11.2019 den Wirtschaftsplan 2020 zur Empfehlung für die Beschlussfassung
in der Gesellschafterversammlung vorgelegt.
Auf Empfehlung des Aufsichtsrates beantragt die Geschäftsführung der WKS
GmbH die Verlustausgleichszahlung gem. Wirtschaftsplan, die Eingang in den TP
5712 findet.
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 10.03.2016 (vgl. DrS/2015/311-2)
beschlossen, dass die WKS GmbH eine jährliche Verlustausgleichszahlung in
Höhe von maximal 527.000,- € zur Erbringung von DAWI-Leistungen erhält und die
Finanzierung bis 31.12.2021 abgesichert wird. Da das wirtschaftliche Eigentum
an der HMG mbH bei der WKS liegt (und die damit gem. Vereinbarung
verbundene Finanzierungsverpflichtung), ist der obligatorische
Finanzierungsbeitrag von 10.000,- € p.a. bereits zum Haushaltsentwurf
zuaddiert.
Entsprechend Ziffer 4.2 des Betrauungsaktes gilt dabei folgendes:
„Die Höhe und die Zahlung des vom Kreis Segeberg auszugleichenden Verlustes, welcher aus der DAWI-Tätigkeit nach Ziffer II. 3.2 resultiert, erfolgt unterjährig durch quartalsweise im Voraus zu gewährende „Abschlagszahlungen“ auf der Grundlage des jährlichen Wirtschaftsplans im handelsrechtlichen und gesellschaftsvertraglichen Sinne; im 4. Quartal bemisst sich die „Abschlagszahlung“ nach einer Hochrechnung des Bedarfes der WKS zum Bilanzstichtag jeweils zum 30.09. eines jeden Jahres.“
Über eine bedarfsgerechte Aufhebung des Sperrvermerks entscheidet der Aufsichtsrat.
3. Haushaltsjahr 2020 / Verlustausgleichszahlung
Haushaltsjahr 2020 | WKS GmbH |
Haushaltsentwurf gem. KT-Beschluss 10.03.2016 (DrS/2015/311-2) | 537.000,- € |
Verlustausgleich WKS GmbH gem. WP 2020 vom 05.11.2019 | 924.200,- € |
Differenz zum Haushaltsentwurf | 387.200,- € |
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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X | Mittelbereitstellung | |
X | Teilplan: 5712 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
Verlustausgleichszahlung | Haushaltsentwurf | Wirtschaftsplan WKS GmbH |
2020 | 537.000,- € | 924.200,- € |
2021 | 537.000,- € |
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| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
X | Ja; Darstellung der Maßnahme |
Ziel 4: Wir schaffen optimale Rahmenbedingungen für eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung und Beschäftigung. |
Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
X | Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
| Ja |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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