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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2019/024-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, ein digitales Gesundheitsportal für den Kreis

Segeberg mit den vorhandenen bzw. eingeworbenen Personalressourcen zu erstellen und vorsorglich den Betrag von 15.0000 € für die technische Umsetzung des Gesundheitsportals in den Haushalt 2020 aufzunehmen.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zusammenfassung:

Für das inhaltlich beschlossene Gesundheitsportal steht die Kostenkalkulation aus. Diese wird im Folgenden zusammengefasst: Kosten entstehen nur falls ein Subportal nötig wird (10-15T € und 500€ p.a. Kosten). Diese würden das Budget des Fachdienstes / Teilplans 10.50  betreffen. – Die Personalkosten kommen aus der Fachlichkeit (FD 53.10, 53.30, 53.55) vom Internetredakteur (10.20) und müssen nicht neu eingeworben werden.

 

 

Begründung:

Im Mai 2017 informierte sich die Lenkungsgruppe zum Thema „E-Health“. Im Dezember 2017 erfolgte der politische Beschluss für eine internetbasierte Plattform mit Gesundheitsinformationen (s.a. DrS/2017/274  und Kreistagsbeschluss vom 7.12.2017). Diese Plattform wird im Weiteren als „Gesundheitsportal“ bezeichnet.

Im November 2018 wurde ein erstes Konzept vorgestellt. Jedoch konnte keine tragfähige Kostenkalkulation vorgenommen werden. Auch gab es keinen politischen Konsens, welche bereitgestellten Informationen die bereits vorhandenen Informationsangebote sinnvoll ergänzen könnten. (s.a. DrS/2018/246 und Kreistagsbeschluss vom 6.12.2018.)

Im Februar 2019 wurde ein inhaltlich geändertes Konzept vorgestellt. Dies wurde grundsätzlich beschlossen mit der Aufforderung, hierfür eine tragfähige Kostenkalkulation vorzulegen (s.a. DrS/2019/024 bzw. Kreistagsbeschluss vom 14.3.2019).

 

Nach neuesten Überlegungen soll das Gesundheitsportal nicht von einem externen Dienstleister betrieben werden.

Der bereits als Stelle eingeworbene Internetredakteur des FD 10.20 wird das Gesundheitsportal erstellen, pflegen und aktualisieren.

Neu zu erstellende oder zu aktualisierende Inhalte werden aus dem Öffentlichen Gesundheitsdienst  kommen (FD 53.10, 53.55, 53.30), im Wesentlichen von der Gesundheitsplanerin und den Fachdienstleitungen. Auch diese Stellen existieren und sind personell bereits besetzt.

Im Fall einer Subportallösung entstehen Kosten in Höhe 10-15T € und 500€ p.a. aus dem Teilplan des Fachdienstes 10.50 Information und Kommunikation.

 

Das bereits beschlossene inhaltliche Konzept Gesundheitsportal bleibt unverändert, einzig abweichend dahingehend, die Inhalte in „verständlicher Sprache“ statt in „leichter Sprache“ darzustellen.

Das Konzept enthält bereits eine grobe Zeitplanung. Dies ist abhängig von den Zeitpunkten und Phasen der Einstellung und Einarbeitung der Personalressource Internetredakteur.

Diese Unwägbarkeit wird verwaltungsseitig als unkritisch angesehen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

x

Ja:

 

x

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Kosten entstehen nur falls ein Subportal nötig wird (10-15T € und 500€ p.a. Kosten). Diese würden das Budget des Fachdienstes / Teilplans 10.50  betreffen

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

Nein

 

x

Ja; Darstellung der Maßnahme

1.2 (Erhöhung der Kundenfreundlichkeit)

1.4 (verstärkter Einsatz des E-Government)

3.4 (Ausbau der Gesundheitsregion)

5.2 (Sicherstellung der Qualität der Versorgung)

5.9 (Verstärkung der Präventionsarbeit)

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

Nein

 

x

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

x

Ja

 

 

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