Drucksache - DrS/2019/260
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung eines Prüfers
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Personal, Organisation und Verwaltungsdigitalisierung
- Bearbeitung:
- Petra Döring
- Verfasser 1:
- Reimers, Lisa
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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03.12.2019
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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05.12.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Herr Oliver Stürwohldt ist seit dem 01.03.2018 im Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt tätig.
Nach erfolgreichem Abschluss des Lehrgangs „Kommunaler Bilanzbuchhalter“ soll Herr Stürwohldt zum Prüfer gem. § 57 KrO i.V.m. § 115 Abs. 2 GO zum Prüfer bestellt werden.
Herr Oliver Stürwohldt wurde gemäß Schreiben vom 09.01.2019 mit Wirkung vom 01.03.2018 in den Fachdienst 14.00 – Rechnungsprüfung/Gemeindeprüfung – versetzt. Seitdem ist er im Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt tätig.
Herr Stürwohldt besucht seit dem 23.01.2019 den Lehrgang „Kommunaler Bilanzbuchhalter“ an der Verwaltungsakademie Bordesholm. Der Lehrgang endet Ende November 2019.
Herr Stürwohldt ist im Laufe seiner Tätigkeit im Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt in den verschiedensten Prüfungsgebieten eingesetzt worden. In dieser Zeit hat er die für einen Prüfer erforderlichen Fachkenntnisse erworben und darüber hinaus die notwendigen Erfahrungen gesammelt, so dass eine erfolgreiche Einarbeitung in den vielfältigen und komplexen Aufgabenbereich bestätigt werden kann. Der Leiter des RPA hat seine Bestellung zum Prüfer befürwortet.
Die Bestellung von Prüfern erfolgt nach § 57 der Kreisordnung in Verbindung mit § 115 Abs. 2 der Gemeindeordnung durch den Kreistag.
Behinderungsgründe nach § 115 Abs. 3 der Gemeindeordnung liegen nicht vor.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
| Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
| Ja |
