Drucksache - DrS/2019/335
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung der im Haushaltsjahr 2019 im Budget des Fachbereiches V benötigten über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kaufmännisches Gebäudemanagement
- Bearbeitung:
- Constanze Marx
- Verfasser 1:
- Duscha, Simone
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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19.11.2019
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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28.11.2019
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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05.12.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag genehmigt gem. § 57 Kreisordnung (KrO) i.V.m. § 95 f Abs. 1 und § 95 d Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO) die im Haushaltsjahr 2019 im Budget des Fachbereiches V benötigten über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 4.319.200 EUR.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Um die Finanzierung folgender Bauprojekte sicherzustellen, ergeben sich Mehrbedarfe an Verpflichtungsermächtigungen
Sanierung Jugendakademie | 3.790.000,00 € |
Neubau Bürogebäude Rosenstraße | 295.000,00 € |
Erweiterung Förderzentrum Norderstedt | 284.200,00 € |
Lüftungsanlage BBZ-SE - entfällt | - 50.000,00 € |
| 4.319.200,00 € |
Die Mehrbedarfe für die Verpflichtungsermächtigungen sind durch Minderbedarfe im übrigen Haus gedeckt (Fachbereich I, IV + V).
Gemäß § 95 f Abs. 1 der GO sind über- und unterplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen zulässig, wenn sie unabweisbar sind und der in der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag nicht überschritten wird. Gemäß § 95 d Abs. 1 GO ist die Genehmigung des Kreistages erforderlich.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
X | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| Die zusätzlichen Verpflichtungsermächtigungen werden zu Lasten des Haushaltsjahres 2020 genutzt. Dies ist bei der Haushaltskalkulation 2020 berücksichtigt. |
X | Mittelbereitstellung | |
| Teilplan:1116 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
X | Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
X | Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
| Ja |
