Drucksache - DrS/2019/201-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Errichtung eines Glasfaserringes als gesicherte Datenverbindung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Liegenschaften und Bauprojekte
- Bearbeitung:
- Michaela Lexau
- Beteiligt:
- Informations- und Kommunikationsmanagement
- Verfasser 1:
- Lexau, Michaela
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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19.11.2019
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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28.11.2019
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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05.12.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Errichtung einer Glasfaserstrecke zwischen den kreiseigenen Liegenschaften in Bad Segeberg als redundante Datennetzverbindung.
Wie in der Vorlage DrS/2019/201 bereits dargestellt, ist es Zielsetzung, die IT-Verkabelung der Standorte der Kreisverwaltung in Bad Segeberg miteinander redundant zu verbinden, um die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der erhobenen Daten jederzeit zu gewährleisten. Die Verbindung soll mittels eines Glasfaserringes als redundante Datenleitung erfolgen. Hierfür ist es erforderlich, entsprechende Leerrohranlagen im öffentlichen Verkehrsraum zu verlegen. Es handelt sich hierbei um ein passives Glasfasernetz, mit einer geschätzten Länge von ca. 3.100 m. Die Leerrohranlage ist als durchgängiges Verteilernetz geplant, so dass später noch jederzeit zusätzliche Glasfaserkabel nachträglich eingeblasen werden können.
Gegenüberstellung der Anbindemöglichkeiten:
- Anbindung per Richtfunk:
Eine mögliche Richtfunkstrecke setzt eine Sichtverbindung zwischen den Gebäuden voraus, die aufgrund der unterschiedlichen Höhenlagen nicht gewährleistet werden kann. Die erforderliche Datenaustauschmenge und -geschwindigkeit von 10GBit/s ist nicht gegeben. Ferner kann es im Frequenzbereich von 70/80 GHz zu witterungsbedingten Verbindungsabbrüchen kommen (etwa bei Starkregen, Nebel oder Schneefall).
- Anbindung über Provider/Anbieter Telekommunikation:
Es steht zur Zeit kein örtlicher Anbieter mit der geforderten Technik an allen Standorten zur Verfügung, um die Vernetzung per Glasfaser der Standorte untereinander mit einer Geschwindigkeit von 10GBit/s zu erbringen.
Ausgehend von derzeitigen monatlichen Kosten für einen Glasfaseranschluss (in der Rosenstraße) in Höhe von ca. 4.400 €, lässt sich eine Standortverbindung über einen Provider wie folgt hochrechnen:
2 Anschlüsse pro Standort: 4.400 € x 2 = 8.800 €
3 Standorte: 8.800 € x 3 = 26.400 € monatlich
Jahreskosten: = 316.800 €
Die Standortverbindung untereinander würde dann auf Basis dreier Darkfibre Leitungen erfolgen. Jedoch kann die Exklusivität der Datenverbindung kein Anbieter garantieren, somit entstehen weitere Kosten für Hardware (Firewalls), die eine Verschlüsselung der Datenleitung vornimmt.
- Anbindung per Glasfaserringverbindung:
Die geplante Glasfaserstrecke bringt die erforderliche Datenaustauschmenge und –geschwindigkeit von 10GBit/s, eine hohe Sicherheit gegen Zugriff durch Unbefugte und die hohe Ausfallsicherheit durch Ringverlegung.
In der Kostenermittlung (s. auch Vorlage DrS/2019/201) wurden durch das im Vorfeld vom FB V beauftragte Beratende Ingenieurbüro Marxen und Schmöckel aus Hamburg alle Leistungen erfasst, die zur Errichtung eines betriebsfertigen passiven Glasfasernetzes erforderlich sind. Grundlage für die Kostenermittlung ist eine Ortsbegehung und Bestandsaufnahme der Trassenverläufe. Die Längen wurden aus der digitalen Flurkarte entnommen.
Tiefbaukosten ca. 510.000 €
Kanalarbeiten ca. 62.500 €
Nebenkosten ca. 85.000 €
Summe, brutto ca. 657.500 €
Aus der Gegenüberstellung der Kosten für eine „Provider-Lösung“ und der Erstellung eines eigenen Glasfaserringes ergibt sich, dass sich die Investitionskosten nach ca. 25 Monaten (gut 2 Jahren) amortisiert haben.
Fremdnutzung:
Im geplanten Leerrohr-Verbundsystem (7 Einzelleerrohre mit einem Durchmesser von jeweils 16 mm) wird nur ein Rohr mit einem Glasfaserkabel belegt, so dass für spätere Erweiterungen noch genügend Reservekapazitäten zur Verfügung stehen. Die Leerrohranlage ist so beschaffen, dass das Kabel jederzeit ausgetauscht werden kann, ohne hierfür zusätzliche Tiefbauarbeiten durchzuführen.
Eine Nutzung der verbleibenden Leerrohre durch „Fremde“ ist nicht vorgesehen (Datenschutz) und auch schwer möglich, da der Ring explizit nur die kreiseigenen Standorte miteinander verbinden soll. Zudem liegen keine Liegenschaften der Stadt Bad Segeberg an der Strecke.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
x | Ja: |
Es müssen investive Mittel in Höhe von 657.500 € im Haushaltsjahr 2020 zur Verfügung gestellt werden. Die im Haushaltsentwurf 2020 eingeplanten Mittel sind um ca.40% gekürzt. Die Kürzung in Höhe von 263.000 € wird als Verpflichtungsermächtigung eingeplant.
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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X | Mittelbereitstellung | |
X | Teilplan:1116 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto:1116803.7852 |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
| Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
| Ja |
