Drucksache - DrS/2019/279
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung des Kreises Segeberg über die Erhebung von Verwaltungs- und Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der Kreisfeuerwehrzentrale
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Feuerwehrwesen, Zivil- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Frau Ketzner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit
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Vorberatung
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04.11.2019
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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03.12.2019
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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05.12.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die mit Beteiligung des Kreisfeuerwehrverbandes durchgeführte jährliche Gebührenkalkulation nach Maßgabe des § 6 Kommunalabgabengesetz (KAG) hat ergeben, dass eine Änderung der Gebührensatzung erforderlich ist.
Die Gründe hierfür sind:
- § 3 A – Leistungen der Feuerwehrtechnischen Zentrale
Die Stundensätze zur Berechnung von Verwaltungsgebühren (nach KGST) haben sich verändert.
- § 3 B – Gebühren für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen
Bei der Kalkulation der Lehrgänge musste partiell die Teilnehmeranzahl angepasst werden. Darüber hinaus mussten auch die für die Gebührenkalkulation zugrunde gelegten Vorhaltekosten angepasst werden.
Aus der Anlage 1 sind die entsprechenden Änderungen ersichtlich.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| Da die Leistungen der Kreisfeuerwehrzentrale sowie die Aus- und Fortbildung überwiegend durch die Städte, Ämter und Gemeinden des Kreises Segeberg in Anspruch genommen werden und für diese in fast allen Positionen Gebührenbefreiung besteht (vgl. § 4 Abs. 1 der Satzung), sind durch die Gebührenerhöhung lediglich geringe Mehreinnahmen zu erwarten. |
| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
X | Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
X | Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
X | Nein |
| Ja |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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287,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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283,8 kB
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