Drucksache - DrS/2019/247
Grunddaten
- Betreff:
-
Kreisumlagehebesatz 2020; hier: Einleitung des Anhörungsverfahrens
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Finanzen und Finanzcontrolling
- Bearbeitung:
- Petra Döring
- Verfasser 1:
- McGregor, Traute
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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22.10.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, das Anhörungsverfahren mit den Gemeinden gemäß § 19 Absatz 3 des Gesetzes über den kommunalen Finanzausgleich in Schleswig-Holstein (FAG) unverzüglich einzuleiten. Die Anhörung erfolgt als Voraussetzung für eine mögliche Absenkung des Hebesatzes für die Kreisumlage im Haushaltsjahr 2020 in einer Bandbreite von ___ bis ___ Prozentpunkten.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Entwurf des Haushaltsplanes 2020 des Kreises Segeberg mit einem kalkulierten Jahresüberschuss von ca. 16,5 Mio. EUR lässt die Diskussion über eine Senkung der Kreisumlage zu.
Wie aus dem Haushaltsentwurf des Kreises Segeberg für das Haushaltsjahr 2020 hervorgeht, schließt der Ergebnisplanentwurf mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 16.559.000 EUR ab.
Für die Kalkulation der Erträge wurde von einem unveränderten Umlagesatz für die Kreisumlage von 33,25 v.H. ausgegangen. Ein Prozentpunkt Kreisumlage macht derzeit 3.581.700 EUR aus.
Um für den Kreistag die Möglichkeit offen zu halten (Haushaltsbeschluss im Rahmen der Kreistagssitzung am 05.12.2019), den Kreisumlagehebesatz abzusenken, ist gemäß § 19 Absatz 3 des Gesetzes über den kommunalen Finanzausgleich in Schleswig-Holstein (FAG) im Vorwege ein Anhörungsverfahren mit den Kommunen zwingend durchzuführen. Eingehende Stellungnahmen sind den Kreistagsabgeordneten vor der entscheidenden Sitzung zur Verfügung zu stellen.
Sollte der Hauptausschuss die Einleitung des Anhörungsverfahrens beschließen, würden die Anhörungsschreiben am 24.10.2019 verschickt und die Kommunen erhielten Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 19.11.2019.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
Eine Absenkung des Kreisumlagehebesatzes darf nur erfolgen, wenn im Vorwege das Anhörungsverfahren durchgeführt wird. Ein Prozentpunkt Kreisumlage entspricht rd. 3,6 Mio. EUR an Erträgen im Kreishaushalt.
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
| Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
| Ja |
