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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2019/227

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Zur Wahrung der Interessen der Kinder und Jugendlichen in Angelegenheiten des Kreises bestellt der Kreis Segeberg eine/einen Kreisjugendbeauftragte/n.

  • Die bzw. der Kreisjugendbeauftragte/r
    • vertritt die Interessen der im Kreisgebiet wohnenden jungen Menschen  in Angelegen-heiten des Kreises,
    • nimmt an den öffentlichen Sitzungen des Sozialausschusses teil und erhält Zugang zu den Sitzungen des Kreistages sowie der weiteren ständigen Ausschüsse, soweit die Sitzungen öffentlich sind,
    • erhält Rederecht im Kreistag und in den ständigen Ausschüssen und, in Absprache mit dem Kreispräsidenten bzw. den Ausschussvorsitzenden, die Möglichkeit, eigene Themen in den Gremien vorzustellen,
    • berichtet einmal pro Jahr über den Sozialausschuss dem Kreistag über ihre/seine Tätig-keit,
    • ist ehrenamtlich tätig und nicht an Weisungen gebunden,
    • erhält eine pauschale monatliche Entschädigung in Höhe von 280 EUR sowie ein Sit-zungsgeld und Fahrkostenerstattung für die Teilnahme an den Sitzungen des Sozialaus-schusses entsprechend der in der Entschädigungssatzung für die Ausschussmitglieder getroffenen Regelung,
    • wird auf Vorschlag des Kreisjugendringes vom Kreistag auf die Dauer von vier Jahren gewählt; Wiederwahl ist zulässig.

 

  • Die bzw. der Kreisjugendbeauftragte/r wird organisatorisch dem Fachbereich -L- (10.20 Gremien, Kommunikation, Controlling) zugeordnet; zuständiger Ausschuss ist der Sozialausschuss.
  • Der Kreis unterstützt die Arbeit der bzw. des Kreisjugendbeauftragten in angemessenem Umfang organisatorisch (z.B. durch Bereitstellung von ALLRIS, Büromaterial).
  • Der Kreis kennzeichnet Vorlagen bzw. Drucksachen, die die Interessen junger Menschen betreffen.
  • Die Verwaltung wird gebeten, unter Berücksichtigung der vorstehend genannten Punkte umgehend
    • die organisatorischen Voraussetzungen für eine Aufnahme der Tätigkeit der bzw. des Kreisjugendbeauftragten zu schaffen,
    • eine Geschäftsordnung für die bzw. den Kreisjugendbeauftragten zu entwerfen und dem Kreistag zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

s.h. Anhang

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

Nein

 

 

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

 

Ja

 

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Anlagen

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