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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2019/197

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt die Bereitstellung der investiven Mittel in Höhe von 6.060.000 € verteilt auf die Haushaltsjahre 2020-2022.

Der Fachbereich V wird beauftragt die Planungsleitungen für Gebäude, Tragwerk, technische Gebäudeausstattung und sonstige Ingenieurleistungen bis einschließlich Leistungsphase 3 nach HOAI zur Erstellung der Haushaltsunterlage-Bau durchführen zu lassen.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Beschuss des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport vom 06.11.2018 (DrS/2018/219) hat der Fachbereich V die erforderlichen konkretisierenden Planungen für die Erweiterung des Förderzentrums aufgenommen.

Nach den ersten Abstimmungsgesprächen mit der Schulleitung und dem Fachdienst Kita, Jugend, Schule, Kultur ergibt sich der in der Anlage 1 dargestellte Raum- und Flächenbedarf. In Anlage 2 wird der dazugehörige Kostenrahmen dargestellt, sowie in Anlage 3 die Rahmenterminplanung.

 

Es ist seitens des Technischen Gebäudemanagements vorgesehen, alle weiteren erforderlichen Planungsleistungen, soweit möglich, extern zu vergeben.

Die Planungsleistungen für

-         Gebäude

-         Tragwerk

-         Technische Gebäudeausstattung

-         Bodengutachten, Vermessung, Schallschutz, Wärmeschutz, VgV-Verfahren usw.

sollen nach Beschlussfassung ausgeschrieben werden. Aus den vorab durchgeführten Honorarermittlungen zur Kostenschätzung sind folgende Kosten zu erwarten:

 

Leistung

LPH 1-3

LPH 4-9

Gebäudeplanung

99.500,00 €

314.000,00 €

Techn. Gebäudeausstattung

93.800,00

241.100,00 €

Tragwerksplanung

69.000,00 €

177.600,00 €

Sonstige Ingenieurleistungen

60.000,00

17.900,00

Summe, brutto

322.300,00 €

753.600,00 €

 

Bei einer stufenweise Beauftragung, also bis einschließlich Leistungsphase 3, werden ca. 322.300 € in 2020 zur Auszahlung fällig, die weiteren ca. 753.600 € verteilen dann auf die Jahre 2020 bis 2022 parallel zum Baufortschritt, wenn die Baumaßnahme zur Ausführung kommt. Der Beginn des Ausschreibungsverfahrens für Planungsleistungen (VgV-Verfahren) ist für Januar 2020, vorbehaltlich  des erforderlichen KT-Beschluss am 26.09.2019, geplant. Hierfür ist in 2019 keine Verpflichtungsermächtigung erforderlich.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja:

Es müssen investive Mittel in Höhe von insgesamt 6.060.000 € verteilt auf die Haushaltsjahre 2020 bis 2022 zur Verfügung gestellt werden. Die im Haushaltsentwurf 2020 eingeplanten Mittel sind um ca.40% gekürzt.

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

X

Mittelbereitstellung

X

Teilplan:1116

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:1116991:7851

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

Nein

 

X

Ja; Erhöhung der Investitionsquote

 

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

Nein

 

X

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

X

Ja

 

 

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Anlagen

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