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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2019/162

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt, die Kreisverwaltung zu beauftragen, die Planungen des Fachbereiches Soziales, Jugend, Bildung, Gesundheit (FB III) nach dem Instrument der Integrierten Sozialplanung (ISP) auszurichten und entsprechend umzusetzen.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In Rahmen der Haushalts- und Stellenberatungen für den Haushalt 2018 legte die Fachbereichsleitung III eine erste Kurzbeschreibung der Integrierten Sozialplanung und Steuerung vor und wies auf die Notwendigkeit der Einführung dieses fachdienstübergreifenden Steuerungsinstrumentes hin. Die Projektierung der ISP erfolgte durch diese im November 2017.

 

Das nun vorliegende Konzept „Integrierte Sozialplanung im Kreis Segeberg“ (Anlage 1) ist das Ergebnis eines intensiven Austausches, sowohl fachbereichsintern, als auch mit externen, auf dem Gebiet der ISP erfahrenen Verwaltungen. Es soll das Verhältnis der Fachplanungen zueinander ordnen und verbindlich machen.

 

ISP im FB III ist eine Denk- und Arbeitsweise. Sie stellt das Thema in den Mittel-punkt, nicht die Fachplanung bzw. eine einzelne Zielgruppe. Jede Planungskraft bzw. Fachplanung arbeitet nach den Prinzipien.

 

Dies ist ein fortdauernder Prozess, der durch Kommunikation, insbesondere in Arbeitsgruppen gestaltet und gelebt wird.

 

ISP versteht sich als Steuerungsunterstützung für den Landrat, die Führungs-kräfte der Kreisverwaltung sowie für Vertreter*innen der kommunalen Politik (Kreis und Kommunen) und agiert themenbezogen und bereichsübergreifend. Als fachdienstübergreifende Gruppe aus unterschiedlichen Fachplanungen wirkt diese daran mit, Themen/Ziele/0Leitbilder zu formulieren und Kennzahlen zur Wirkungsmessung zu definieren.

 

Das zentrale Ziel von ISP ist, Entwicklungen frühzeitig zu erkennen, um diesen mit gezielten, bedarfsgerechten Maßnahmen zu begegnen und die Bedingungen vor Ort für Alle im Kreis Segeberg verbessern zu können bzw. gleichwertige Bedingungen zu schaffen.

 

Das Konzept wurde am 26.06.2019 anlässlich eines Fachgesprächs den Vertreter*innen der Fachausschüsse OVG, BKS, JHA und SozA vorgestellt und diskutiert. Aus dieser Veranstaltung hervorgegangene Anregungen (vgl. Anlage 2) wurden in das jetzt vorliegende Konzept eingearbeitet.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

Nein

 

X

Ja; Darstellung der Maßnahme

      1.1, 1.5, 5.6, 5.10, 5.11

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

Nein

 

X

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

X

Ja

 

 

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Anlagen

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