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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2019/152

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Vom Hauptausschuss des Kreises Segeberg wurde am 31.01.2019 beschlossen, das Rechnungsprüfungsamt mit einer Prüfung zu beauftragen, welche Ausgaben von den Geschäftsführungskonten getätigt werden dürfen.

 

Vom Rechnungsprüfungsamt ist ein Leitfaden mit grundsätzlichen Ausführungen zur Verwendung von Geschäftsführungskosten der Fraktionen des Kreistages erstellt worden. Dem Leitfaden ist als Anlage eine Tabelle beigefügt, die eine beispielhafte, nicht abschließende Auflistung von förderfähigen und nicht förderfähigen Aufwendungen enthält. Der Leitfaden und die Anlage sollen als Orientierung für die Erstellung und die Prüfung der Verwendungsnachweise für die Zuschüsse zur Geschäftsführung der Fraktionen dienen.

 

Als Anlagen erhalten Sie den Leitfaden und die Anlage zum Leitfaden zur Kenntnis.

 

 

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