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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2019/187

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt den Bedarfsplan gemäß § 7 KiTaG für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen für die Jahre 2018/19. Gleichzeitig wird der bis 2023 zu erwartende Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren in den einzelnen Kommunen wie folgt festgestellt:

 

 

Bedarf

Stadt Bad Bramstedt

60 %

Stadt Bad Segeberg

60 %

Stadt Kaltenkirchen

45 %

Stadt Norderstedt

47 %

Stadt Wahlstedt

50 %

Gemeinde Ellerau

45 %

Gemeinde Henstedt-Ulzburg

45 %

Amt Bad Bramstedt-Land

55 %

Amt Boostedt-Rickling

38 %

Amt Bornhöved

40 %

Amt Itzstedt

50 %

Amt Kaltenkirchen-Land

45 %

Amt Kisdorf

60 %

Amt Leezen

50 %

Amt Trave-Land

35 %

 

 

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung / Sachverhalt:

Gemäß § 7 Kindertagesstättengesetz (KiTaG-SH) hat der Kreis als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Pflicht einen Bedarfsplan zu erstellen. Hierzu sind jährlich der Bestand an Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen zu erheben sowie der Bedarf an Plätzen zu ermitteln.

 

Die Erhebung wird immer zum 01.03. eines Jahres durchgeführt, die Datenlieferung der Kindertagesstätten und Kommunen erfolgt in der Regel bis Juni.

Um einen aktuellen Stand, insbesondere bei der Berechnung der Quoten (und der sich daraus ableitenden tatsächlichen Platzbedarfe) herzustellen, wird auf die Bevölkerungszahlen des Statistikamts Nord zurückgegriffen. Diese liegen (mit Stand 31.12. des Vorjahres) in der Regel im August/September vor.

 

Im Winter 2018/19 fanden mit allen Städten, amtsfreien Gemeinden und Amtsverwaltungen im Kreis Segeberg Gespräche zur Kindertagesbetreuung statt. Dabei wurde erneut festgestellt, dass die Platzkapazitäten im Vergleich zu den Vorjahren nicht mehr ausreichend sind. Die Kommunen sind stärker als bisher aufgefordert, vor allem bei der Planung von Neubaugebieten oder entsprechenden Veränderungen in den Flächennutzungs- bzw. Bebauungsplänen, Kapazitätserweiterungen der Kindertagesbetreuung mit zu berücksichtigen. In diesen Gesprächen wurden auch die zu erwartenden Bedarfsquoten besprochen und jeweils einvernehmlich festgelegt.

 

Die wichtigsten Aussagen aus der Erhebung 2018 lauten:
 

  • Erneut ist die Zahl der Kinder unter 3 Jahren in Tagesbetreuung gestiegen. Im Vergleich zu 2006 sind es über 5 x mehr! Es besteht weiterhin starker Ausbaubedarf.
  • Auch die Zahl der betreuten Kinder zwischen 3 Jahren und dem Schuleintritt stieg weiter. Zwar ist weiterhin von einer Vollversorgung zu sprechen, allerdings sind aufgrund des Bevölkerungszuwachses erste Engpässe zu verzeichnen und die Platzkapazitäten müssen erweitert werden.
  • Die Hortbetreuung bleibt seit Jahren auf etwa gleichem Niveau. Allerdings ist in den letzten Jahren die Zahl der Offenen Ganztagsbetreuung an Schulen stark ausgebaut worden. Hier sind noch quantitative und qualitative Verbesserungen erforderlich.
  • Die Zahl der Tagespflegeplätze nimmt nicht mehr weiter ab.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

Nein

 

X

Ja; Darstellung der Maßnahme

         5.1 Der Kreis Segeberg stärkt sein Image als „Familienfreundlicher Kreis“,
               insbesondere für Kinder, Jugendliche, Familien und ältere Menschen.

          Er wird deshalb u.a.
          ein bedarfsgerechtes, qualifiziertes Angebot für Betreuung von Kindern
            und Jugendlichen weiterentwickeln und

          den Ausbau der Ganztagsbetreuung unterstützen:

 

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

Nein

 

x

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

x

Ja

 

 

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Anlagen

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