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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2019/165

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

1.  Dem Schulentwicklungsplan des Kreises Segeberg – Schuljahr 2017/18 wird in der Fassung des Standes Juli 2019 zugestimmt.

 

2.  Die Verwaltung wird ermächtigt, notwendige Stellungnahmen zur Schulentwicklung auf der Basis dieser Planung abzugeben.

 

3. Die Verwaltung wird ermächtigt, notwendige redaktionelle Änderungen am Text des Planes und erläuternde Ergänzungen vorzunehmen.

 

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Entsprechend des Schulgesetzes hat der Kreis Segeberg mit Unterstützung der Schulträger die Schulentwicklungsplanung auf Basis der statistischen Daten des Schuljahres 2017/2018 aktualisiert und fortgeschrieben. Sie dient Kommunen bzw. Schulträgern als Planungshilfe, da diese (schul-) standortgenaue Planungen in eigener Verantwortung erstellen müssen. In der jetzt vom Kreis vorgelegten Entwicklungsplanung wird jede einzelne Schule im Kreisgebiet auf einem Info-Datenblatt beschrieben. Erstmalig gibt dabei die Schulentwicklungsplanung auch Ausblicke auf die beruflichen Schulen sowie auf den Bereich Digitalisierung.

 

Sachverhalt:

„Die Kreise sind verpflichtet, zur Sicherung eines gleichmäßigen, wohnortnahen und alle Schularten umfassenden Angebots eine Schulentwicklungsplanung unter Berücksichtigung der Jugendhilfeplanung und der Schulen in freier Trägerschaft aufzustellen und fortzuschreiben. Dabei sind insbesondere zur Sicherung ausreichender Oberstufenkapazitäten die Beruflichen Gymnasien einzubeziehen. Die Schulentwicklungsplanung ist mit den Schulträgern im Kreis und kreisübergreifend abzustimmen.“

(Quelle: Ministerium für Bildung und Wissenschaft des Landes Schleswig-Holstein, Grundlage: Schulgesetz in der Fassung vom 09.02.2007; letzte Änderung vom 12.12.2018)

 

Die Schulentwicklungsplanung der Kreise zeigt Möglichkeiten und Tendenzen der regionalen Schulentwicklung auf. Sie ist eine Planungshilfe für die Kommunen und die Schulträger, welche in eigener Verantwortung  ihre detaillierte Schulentwicklungsplanung zu erstellen haben (siehe § 48 SchulG). Aufgabe der Schulentwicklungsplanung ist auch, die Erfahrungswerte der Schulträger mit aufzunehmen. Die Schulträger sind die Experten ihrer Schulen und kennen die Gegebenheiten von z. B. Neubaugebieten, Rahmenbedingungen von Schulen (z. B. räumliche Möglichkeiten, Ausstattung, pädagogische Konzepte, baulicher Zustand etc.), die Anbindung zum öffentlichen Personennahverkehr.

 

Der Kreis Segeberg hat erneut einen dialogischen Ansatz für den Planungsprozess gewählt. Die Schulträger waren dabei eingeladen, sich inhaltlich einzubringen und haben davon Gebrauch gemacht. Neben den Schülerzahlen und den Schulentwicklungsdaten, finden Sie Übersichten zur Entwicklung des Ganztages, der Förderzentren, der DaZ-Angebote, der beruflichen Schulen und zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen.

 

Einige unbestimmbare Faktoren machen eine zuverlässige Prognose zunehmend schwerer. Dies sind beispielweise die freie Schulwahl, lokale Veränderung bei der Ansiedelung in neuen Wohngebieten und schulrechtliche Verordnungen, Erlasse und Gesetzesänderungen, welche in den nächsten Jahren zu anderen Zahlenwerten, als den derzeit dargelegten führen können. So weit möglich finden diese Punkte Berücksichtigung. 

 

Weiterhin bestimmen sogenannte weiche Faktoren die Schulwahl, wie z. B. beliebte Schulleitungen und Lehrerkollegien, die Qualität der Ganztagsbetreuung sowie der zeitliche Umfang der Kinderbetreuung. Die Darstellung der Schulstandorte erfolgt in Form von Info-Datenblättern für jede einzelne Schule, sodass die Schulentwicklungsplanung auch als Nachschlagewerk für interessierte Bürgerinnen und Bürger dienen kann. Jede einzelne Schule erhält so ein Gesicht, die Bandbreite von Schulen wird deutlich. Hierbei wurde darauf Wert gelegt, dass der Schulentwicklungsplan in seiner Aufteilung deutlich und lesbar ist. Daher erfolgt die Gliederung nach Städten, amtsfreien Gemeinden und Ämtern.

 

Die Schulentwicklungsplanung entwickelt sich aber auch thematisch weiter. So finden Sie in diesem Jahr erstmalig auch einen Ausblick auf die Schulentwicklungsplanung für berufliche Schulen und die Schulentwicklungsplanung Digitalisierung.

 

Der Entwurf der Zahlen für die jeweilige Schule hat den örtlichen Schulträgern zur Stellungnahme vorgelegen. Deren Anregungen und Ergänzungen wurden vollständig aufgenommen. Die Schulräte der unteren Schulaufsichtsbehörde des Kreises haben die Ergebnisse des Schulentwicklungsplanes zur Kenntnis genommen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

Nein

 

X

Ja; Darstellung der Maßnahme

      6.1 fördert eine optimale Betreuung in den Erziehungs- und Bildungseinrichtungen des

             Kreises, dazu gehört auch die Fortsetzung der Schulsozialarbeit

       6.5 wird sich in seinen Gremien mit dem Thema „Flächendeckendes Schulangebot“

             befassen und einen runden Tisch mit den Städten und Gemeinden einrichten.

 

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

Nein

 

X

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

X

Ja

 

 

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Anlagen

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