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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2019/178

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

 

Gemäß § 3 der Vereinbarungen über die finanzielle Förderung der Volkshoch­schulen im Kreis Segeberg haben diese einmal jährlich im Ausschuss über ihre Arbeit zu berichten. Der Bericht wird hiermit vorgelegt und in der Sitzung vom Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft der Volkhochschulen (VHS) im Kreis Sege­berg präsentiert.

 

Sachverhalt:

 

1. Vereinbarung

Die Vereinbarungen über die finanzielle Förderung der Volkshochschulen im Kreis Segeberg wurden nach Beratung in den zuständigen Gremien (DrS/2016/204) im November und Dezember 2016 für die Zeit vom 01.01.2017 bis 31.12.2021 ge­schlossen.

 

2. Finanzierung

Die Volkshochschulen werden insgesamt mit jährlich 129.250 EUR (inkl. 5% Teu­erungsrate und 40.000 EUR Strukturförderung) gefördert. Der Anteil der einzel­nen Volkshochschule berechnet sich unter Berücksichtigung der Einwohnerzahlen ihres Einzugsgebiets und der individuellen Leistungsfähigkeit.

 

Je 10.000 EUR erhalten die vier hauptamtlich geführten VHS (Bad Segeberg, Henstedt-Ulzburg, Kaltenkirchen und Norderstedt) für die Flüchtlingsintegrati­onsarbeit. Diese strukturelle Förderung kann in Abhängigkeit von der Flüchtlings­situation jeweils zum 31.12. d.J. gekündigt werden.

 

3. Bericht

Der erforderlich Bericht wird vom Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft der VHS im Kreis Segeberg, Herrn Michael Kölln (Geschäftsführer der VHS Bad Segeberg), im Ausschuss präsentiert. Er steht für Fragen zur Verfügung.

 

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Anlagen

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