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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2018/125-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

 

Seit 01.01.2018 gelten die Grundsätze über die Förderung von Kunst und Kultur im Kreis Segeberg. Hierzu hatte u.a. die Stadt Wahlstedt einen Antrag (siehe Anlage 1) für das Kleine Theater am Markt gestellt. Jetzt wurde aufgrund einer Verzögerung der Baumaßnahme ein Antrag auf Verschiebung der genehmigten Projektförderung von jeweils maximal 160.000 € für 2019 und 2020 auf das Jahr 2021 beantragt (siehe Anlage 2). Nachfolgend werden dargestellt:

1. Förderbeschluss für Umbau- u. Modernisierungsmaßnahm 2019 + 2020

2. Verzögerung der Baumaßnahme

3. Auswirkungen auf die Förderung

4. Auswirkungen auf die Haushaltsplanung

 

 

Sachverhalt:

 

1. Förderbeschluss für Umbau- u. Modernisierungsmaßnahm 2019 + 2020

 

In der Sitzung am 27.09.2018 hat der Kreistag den Beschluss (DrS/2018/125) gefasst, den Umbau und die Modernisierung des Kleinen Theaters in Wahlstedt gemäß der Richtlinie für die finanzielle Förderung von Maßnahmen durch den Kreis Segeberg vom 01.01.2017 in Verbindung mit den Grundsätzen für die För­derung von Kunst und Kultur im Kreis Segeberg vom 01.01.2018 jeweils für die Jahre 2019 und 2020 mit einem jährlichen Betrag in Höhe von maximal 160.000 € zu fördern.

 

2. Verzögerung der Baumaßnahme

 

Mit Schreiben vom 03.06.2019 hat die Stadt Wahlstedt der Verwaltung mitge­teilt, dass sich die Baumaßnahme verzögert und die Bauarbeiten erst in der Zeit von März 2021 bis Oktober 2021 ausgeführt werden können.

 

Gemäß der genannten Richtlinie unter Punkt 6.2 können Zuwendungen erst dann ausgezahlt werden, wenn die Fördermittel nach dem Verbrauch der Eigenmittel benötigt werden, um fällige Zahlungen im Rahmen des Zuwendungszwecks zu begleichen.

 

Aufgrund des genannten Baufensters von März bis Oktober 2021 ist mit dem Eingang der ersten Rechnungen bei der Stadt Wahlstedt daher frühestens im März 2021 zu rechnen.

 

3. Auswirkungen auf die Förderung

 

Da die Baumaßnahmen voraussichtlich im gleichen Jahr abgeschlossen werden, sollten die für die Jahre 2019 und 2020 vorgesehenen Fördermittel von maximal 160.000 € je Jahr erst im Jahr 2021 ausgezahlt werden.

 

Gemäß Punkt 6.3 der Richtlinie können für die Auszahlung bzw. Teilzahlung auch bestimmte Zeitpunkte festgelegt werden, wenn dieses zweckdienlich ist.

 

4. Auswirkungen auf die Haushaltsplanung

 

Die Verwaltung wird im Jahr 2020 mit der Stadt Wahlstedt zwei Teilzahlungster­mine abstimmen und die beiden Fördersummen i.H.v. insgesamt maximal 320.000 € in den Haushalt 2021 übertragen bzw. einplanen.

 

Die Verwaltung geht davon aus, dass die Bauplanungen und Vergaben bei der Stadt Wahlstedt dann soweit abgeschlossen sind, dass dort absehbar ist, wann die Zuwendungen im darauf folgenden Jahr benötigt werden.

 

 

 

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Anlagen

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