Drucksache - DrS/2019/136
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung einer Nebentätigkeit des Landrats im Aufsichtsrat der AKN GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Gremien, Kommunikation, Controlling
- Bearbeitung:
- Frank Schmitt
- Verfasser 1:
- Schmitt, Frank
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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25.06.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss
1. genehmigt Herrn Landrat Jan Peter Schröder gem. NebentätigkeitsVO (NtVO)
die Ausübung des Mandats im Aufsichtsrat der AKN Eisenbahn GmbH mit
Wirkung ab 19.06.2019 bis 2024.
Außerdem wird die Nutzung der zur Durchführung dieser Ämter notwendigen
Mittel des Kreises genehmigt.
2. verzichtet zu der Nebentätigkeit gem. 1. auf die Erhebung eines
Nutzungsentgelts von Herrn Landrat Schröder.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Zu 1.
Nebentätigkeiten des Landrats gem. NtVO sind solche Gremientätigkeiten, die
der Landrat ausübt, ohne dass er hierfür vom Kreis Segeberg entsendet wurde
oder die Tätigkeit kraft Amtes ausübt.
Die Amtszeit des jetzigen Aufsichtsrates endet mit der Gesellschafter-versammlung am 19.06.2019, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 beschließt.
Herr Landrat Schröder wurde mit Schreiben vom 29.05.2019 vom
Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein gem. § 7 Abs. 2 Satzung erneut als originäres Mitglied für die nächste Amtszeit (2019 – 2024) in den Aufsichtsrat der AKN Eisenbahn GmbH entsendet.
Gem. § 11 der Nebentätigkeitsverordnung SH ist die Genehmigung von
Nebentätigkeiten durch den Hauptausschuss als Dienstvorgesetztem des
Landrats erforderlich.
Zu 2.
Gem. den in § 12 Abs. 1 der NtVO näher bezeichneten Ausnahmetatbeständen kann der Hauptausschuss auf die Einforderung eines Nutzungsentgelts verzichten. In der Vergangenheit hat der Kreis Segeberg Ausnahmetatbestände als gegeben angesehen und auf die Erhebung von Nutzungsentgelten von den jeweiligen Landräten verzichtet.
Bei der genannten Nebentätigkeit gelangt folgender Ausnahmetatbestand zur
Anwendung:
Die Tätigkeit im Aufsichtsrat der AKN Eisenbahn GmbH erfolgt unentgeltlich im Sinne von § 12 Abs. 1 Nr. 1 NtVO SH (vgl. auch Satzung AKN GmbH § 10).
Für einen Auszug aus der Nebentätigkeitsverordnung wird auf DrS/2016/103
verwiesen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
X | Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
X | Ja; Darstellung der Maßnahme |
Ziffer 3.10: wird die Verkehrsinfrastruktur erhalten und verbessern | |
Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
X | Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
| Ja |
