Drucksache - DrS/2019/127
Grunddaten
- Betreff:
-
Jahresabschluss 2018 WKS GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Gremien, Kommunikation, Controlling
- Bearbeitung:
- Frank Schmitt
- Verfasser 1:
- Schmitt, Frank
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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25.06.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss stimmt den folgenden Gesellschafterbeschlüssen der WKS GmbH zu:
- Feststellung des Jahresabschlusses 2018 inkl. Lagebericht der WKS GmbH.
- Verwendung des Jahresfehlbetrages 2018 der WKS GmbH in Höhe von 297.926,12€ durch Vortrag auf neue Rechnung.
- Kenntnisnahme des Nachweises über die Verwendung der Mittel gem. Ziffer 4.8 Betrauungsakt.
- Entlastung der Geschäftsführung der WKS GmbH für den Zeitraum vom 01.08. bis 31.12.2018.
- Entlastung des Aufsichtsrats der WKS GmbH für das Jahr 2018.
Herr Landrat Schröder als Gesellschaftervertreter wird beauftragt, den entsprechenden Gesellschafterbeschlüssen in der Gesellschafterversammlung der WKS GmbH zuzustimmen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gem. Ziffer 5.2 der Beteiligungsrichtlinie des Kreises Segeberg vom 15.03.2018 bedarf die Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafterversammlung der WKS GmbH der vorherigen Zustimmung durch den Hauptausschuss.
Der Jahresabschluss 2018 der WKS GmbH wurde zum dritten Mal von der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft MAZARS geprüft.
Die Abschlussbesprechung zum Jahresabschluss 2018 fand in der Aufsichtsratssitzung am 04.06.2018 statt.
Zu 1.
Die Prüfung durch MAZARS hat zu keinen Einwendungen geführt, die
Jahresabschlussprüfer haben ein uneingeschränktes Testat ausgestellt.
Zu 2.
Der Jahresfehlbetrag (-298 T€) weicht um 118 T€ vom Nachtrags-Wirtschaftsplan 2018 ab. Maßgeblich dafür ist die Abweichung zwischen Planansatz und Ist-Ergebnis bei den Erträgen (Zuschuss für „Frau & Beruf“), ungeplanten sonstigen betrieblichen Erträgen (Erstattung Aufwendungsausgleichsgesetz, Sachbezüge Kfz, Auflösung von Rückstellungen) sowie niedrigere sonstige betriebliche Ist-Aufwendungen (durch Personalfluktuation konnten weniger Projekte umgesetzt werden).
Zudem hat die WKS ungeplante Erstattungen aus Gewerbe- und
Körperschaftssteuer einschließlich Soli (T€ 140) sowie darauf anfallende Zinsen (T€ 25) aufgrund der steuerlichen Betriebsprüfung erhalten.
Dem gegenüber hat der Kreis Segeberg gem. Ziffer 4.2 des Betrauungsaktes auf Grundlage des Wirtschaftsplanes 2018 Verlustausgleichszahlungen (416 T€) in die Kapitalrücklage der WKS GmbH geleistet.
Der erzielte Jahresfehlbetrag von T€ -298 ist um T€ 118 geringer als die erhaltenen Zuzahlungen (T€ 416) zur Kapitalrücklage gem. Betrauungsakt für das Jahr 2018. Die Rückzahlungsverpflichtung von T€ 118 wurde als Verbindlichkeit gegenüber dem Kreis Segeberg passiviert und wird mit Feststellung des Jahresabschlusses in der Gesellschafterversammlung am 28.06.19 fällig. Im Anschluss wird die WKS den Betrag an den Kreis Segeberg zurück überweisen.
Somit verfügt die Gesellschaft zum 31.12.2018 über
eine Kapitalrücklage in Höhe von 990.206,93 €,
einen Verlustvortrag in Höhe von -622.649,65 €,
und einen Jahresfehlbetrag in Höhe von -297.926,12 €,
per Saldo 69.631,16 €.
Zu 3.
Gem. Ziffer 4.8 des Betrauungsaktes hat die Gesellschaft nach Ablauf eines jeden
Geschäftsjahres den Nachweis über die Verwendung der Mittel auf Grundlage des
Jahresabschlusses der WKS im Zeitpunkt der Feststellung des Jahresabschlusses zu führen.
Zu den näheren Ausführungen siehe Anlage 2.
Aufgrund der Überkompensation durch den Kreis Segeberg gem. Ziffer 7.1 des Betrauungsaktes wurde der überschießende Betrag (T€ 118) als Verbindlichkeit gegenüber dem Gesellschafter passiviert, siehe 2.
Zu 4.
Der Aufsichtsrat hat sich in seiner Sitzung am 04.06.19 für eine Entlastung ausgesprochen.
Die Geschäftsführung 2018 wurde vom 01.08. bis 31.12.2018 von Herrn Frank Schmitt wahrgenommen. Der vorherigen Geschäftsführung bis 31.07.2018 wurde bereits in der Gesellschafterversammlung am 09.07.2018 auf Empfehlung des KT am 05.07.2018 Entlastung erteilt.
Zu 5.
Gründe, die einer Entlastung des Aufsichtsrates durch die Gesellschafterversammlung entgegenstehen, sind nicht bekannt. Der Bericht des Aufsichtsrats gem. § 9 Abs. 10 der Satzung ist als Anlage 3 beigefügt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| Entlastung TP 5712 um T€ 118 in 2019 |
| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
X | Ja; Darstellung der Maßnahme |
siehe Ziffer 3.8 Strategiepapier | |
Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
X | Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
| Ja |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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610,7 kB
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3
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(wie Dokument)
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384,7 kB
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