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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2019/119

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 3 Abs. 5 des Gesetzes zur Weiterentwicklung und des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in Schleswig-Holstein sind die Jugendämter gehalten, alle 2 Jahre einen Kinderschutzbericht vorzulegen. Seit 2009 hat das Jugendamt die Kinderschutzberichte für den Kreis Segeberg regelmäßig in den Sitzungen des Jugendhilfeausschusses vorgestellt.

 

Als Anlage wird der Kinderschutzbericht 2019 übersandt, der die Jahre 2017 und 2018 als Berichtszeitraum umfasst. In der Sitzung werden die wesentlichen Punkte des Kinderschutzberichts kurz dargestellt.

 

 

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Anlagen

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