Drucksache - DrS/2019/125
Grunddaten
- Betreff:
-
Neufassung der Satzung des Kreises Segeberg zur Bildung einer Sozialstaffel für die Teilnehmerbeiträge oder Gebühren in Kindertageseinrichtungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Frau Fitzner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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13.06.2019
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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25.06.2019
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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27.06.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt die Neufassung der Satzung des Kreises Segeberg zur Bildung einer Sozialstaffel für die Teilnehmerbeiträge oder Gebühren in Kindertageseinrichtungen mit Wirkung zum 01.08.2019 in dem von der Verwaltung vorgelegten Wortlaut.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gem. § 25 Abs. 3 KiTaG haben die Kreise als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Kosten der Ermäßigung durch Sozialstaffeln aufzubringen.
Der Kreis übernimmt ganz oder teilweise die Teilnahmebeiträge oder die Gebühren (mit Ausnahme der Kosten der Verpflegung), die für eine bedarfsgerechte Inanspruchnahme der Tageseinrichtungen für Kinder zu entrichten sind, wenn die Belastung den Eltern und dem Kind finanziell nicht zuzumuten ist (§ 90 Abs. 3 SGB VIII).
Das Bundesgesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung vom 19.12.2018 (BGBl. I Nr. 49 S. 2696 vom 31.12.2018) enthält eine Änderung des § 90 SGB VIII mit Wirkung zum 01.08.2019. Demnach wird der Personenkreis, dem die Kostenbeiträge nicht zuzumuten sind (100% Kostenübernahme) um die Wohngeldempfänger nach dem Wohngeldgesetz erweitert.
Für das laufende Jahr 2019 wird nach Einschätzung der Verwaltung keine Erhöhung des Haushaltsansatzes erforderlich sein, da die entsprechenden Familien bereits heute aufgrund ihres geringen Einkommens eine teilweise oder vollständige Ermäßigung erhalten.
Die Satzung ist aber in Form des beigefügten Entwurfs (Anlage 1) an die neue Gesetzeslage anzupassen. Die Satzung des Kreises Segeberg zur Bildung einer Sozialstaffel für die Teilnehmerbeiträge oder Gebühren in Kindertages-einrichtungen vom 19.10.2018 tritt gleichzeitig außer Kraft.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
X | Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: 361 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
X | Ja; Darstellung der Maßnahme |
Der Kreis Segeberg 5.1 verstärkt sein Image als familienfreundlicher Kreis, insbesondere für Kinder, Jugendliche, Familien
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Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
X | Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
X | Nein |
| Ja |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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98,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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43,9 kB
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3
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(wie Dokument)
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48,5 kB
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