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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2019/125

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt die Neufassung der Satzung des Kreises Segeberg zur Bildung einer Sozialstaffel für die Teilnehmerbeiträge oder Gebühren in Kindertageseinrichtungen mit Wirkung zum 01.08.2019 in dem von der Verwaltung vorgelegten Wortlaut.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gem. § 25 Abs. 3 KiTaG haben die Kreise als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Kosten der Ermäßigung durch Sozialstaffeln aufzubringen.

Der Kreis übernimmt ganz oder teilweise die Teilnahmebeiträge oder die Gebühren (mit Ausnahme der Kosten der Verpflegung), die für eine bedarfsgerechte Inanspruchnahme der Tageseinrichtungen für Kinder zu entrichten sind, wenn die Belastung den Eltern und dem Kind finanziell nicht zuzumuten ist (§ 90 Abs. 3 SGB VIII).
 

Das Bundesgesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung vom 19.12.2018 (BGBl. I Nr. 49 S. 2696 vom 31.12.2018) enthält eine Änderung des § 90 SGB VIII mit Wirkung zum 01.08.2019. Demnach wird der Personenkreis, dem die Kostenbeiträge nicht zuzumuten sind (100% Kostenübernahme) um die Wohngeldempfänger nach dem Wohngeldgesetz erweitert.

 

Für das laufende Jahr 2019 wird nach Einschätzung der Verwaltung keine Erhöhung des Haushaltsansatzes erforderlich sein, da die entsprechenden Familien bereits heute aufgrund ihres geringen Einkommens eine teilweise oder vollständige Ermäßigung erhalten.
 

Die Satzung ist aber in Form des beigefügten Entwurfs (Anlage 1) an die neue Gesetzeslage anzupassen. Die Satzung des Kreises Segeberg zur Bildung einer Sozialstaffel für die Teilnehmerbeiträge oder Gebühren in Kindertages-einrichtungen vom 19.10.2018 tritt gleichzeitig außer Kraft.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan: 361

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

Nein

 

X

Ja; Darstellung der Maßnahme

     Der Kreis Segeberg

     5.1 verstärkt sein Image als familienfreundlicher Kreis, insbesondere für Kinder, Jugendliche, Familien

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

X

Nein

 

 

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

X

Nein

 

 

Ja

 

 

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Anlagen

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