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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2019/062

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Das Rechnungsprüfungsamt des Kreises Segeberg hat gemäß § 57 Kreisordnung in Verbindung mit § 116 Abs. 1 Nr. 4 Gemeindeordnung sowie Ziffer 1.1.1 der Geschäftsanweisung für das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt die Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Verwaltung des Kreises Segeberg für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 geprüft.

 

Als Anlage erhalten Sie den Prüfungsbericht zur Kenntnis.

 

Anders als bei der Prüfung des Jahresabschlusses des Kreises ist bei dieser Prüfung eine Beschlussfassung durch den Kreistag nicht erforderlich.

 

 

 

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Anlagen

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