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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2019/023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Tagespflege ist wichtiger Bestandteil für die flexible Betreuung von Kindern, insbesondere im U3-Bereich. Die Bedarfe an Betreuungsplätzen sind in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Die derzeit gültige Tagespflegesatzung des Kreises Segeberg wurde hinsichtlich der Vergütungszahlungen an die Tagespflegepersonen im Jahr 2018 rückwirkend zum 01.01.2018 geändert. Die Stunden-sätze wurden auf 4,00 EUR bzw. 4,50 EUR bei entsprechender Qualifikation der Tagespflegepersonen angehoben.
 

Durch die Erhöhung der maximal anerkannten Tagespflegegelder auf 4,00/4,50  EUR ist die Kreisförderung von 1,30 EUR auf 1,80 EUR bzw. von 1,80 EUR auf 2,30 EUR pro Stunde anpasst worden.
 

Die Stadt Norderstedt hat ebenfalls zum 01.01.2018 eine Tagespflegesatzung erlassen, wonach sich die Tagespflegegelder in mehreren Qualifikationsstufen auf Beträge zwischen 3,80 EUR bis max. 4,70 EUR – je nach Qualifikation der Tagespflegeperson – erhöht haben.
 

Von der Stadt Norderstedt ist deshalb berechtigt gefordert worden, die Kreisbezuschussung im Rahmen der Ausgleichszahlungen anzupassen. Als Berechnungsgrundlage wird in Bezug auf die prozentuale Verteilung der aktuellen Qualifikationsstufen der in Norderstedt registrierten Tagespflegepersonen vorgeschlagen, die Erhöhung um 0,50 EUR je geförderter Betreuungsstunde für 75 % der Fälle und um 1,00 EUR je geförderter Betreuungsstunde für 25 % der Fälle zu erhöhen.
 

Diese vereinfachte Berechnung ist sinnvoll und entspricht nach Prüfung der Fallzahlen einer angemessenen Anpassung.
 

Folgende Berechnung wird zugrunde gelegt:
 

412.000,00 EUR x 75 % = 309.000,00 EUR : 1,30 EUR x 1,80 EUR = ca. 428.000,00 EUR dies entspricht einer Erhöhung um rund 119.000,00 EUR und

412.000,00 EUR x 25 % = 103.000,00 EUR : 1,30 EUR x 2,30 EUR = ca. 182.000,00 EUR, dies entspricht einer Erhöhung um rund 79.000,00 EUR.
 

Daraus ergibt sich ein zusätzlicher Erstattungsbetrag an die Stadt Norderstedt zur Kompensation der erhöhten Kreisbezuschussung der Kindertagespflege von rund 198.000,00 EUR jährlich ab 01.01.2018.

Es handelt sich hierbei um den Vollzug einer vertraglichen Regelung. Ein entsprechend ausreichendes Budget wurde bereits für 2019 eingeworben.

 

 

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