Bericht der Verwaltung - DrS/2019/018
Grunddaten
- Betreff:
-
Finanzielle Förderung der Schulsozialarbeit 2018 im Kreisgebiet
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Bericht der Verwaltung
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Herr Wenzel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Kenntnisnahme
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05.02.2019
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Kenntnisnahme
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21.02.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Das Land hat dem Kreis Segeberg auf der Grundlage des § 28 Finanzausgleichs-gesetz FAG [1] per Erlass 882.794,00 EUR zur Förderung von Maßnahmen der Schulsozialarbeit in 2018 zugewiesen, 11.594,00 Euro mehr als im Haushaltsjahr 2017. Gleichzeitig wurde den Schulräten gemäß § 6 Schulgesetz SchulG[2] für die Förderung der Schulsozialarbeit im Haushaltsjahr 2018, vordringlich in der Primarstufe, ein Betrag in Höhe von 455.300,00 EUR zugewiesen, 9.500,00 Euro mehr als im Haushaltsjahr 2017. 2.300 EUR werden von den Schulräten für zentrale Maßnahmen (z. B. Fortbildungen der Schulsozialarbeiter) eingesetzt, 453.000,00 EUR werden an Schulträger zur Förderung der Schulsozialarbeit weitergeleitet.
Es steht insgesamt ein Förderbetrag in Höhe von 1.338.094,00 EUR zur Weiterleitung in 2018 zur Verfügung. Dem Gegenüber beträgt das Gesamtaufkommen für die Schulsozialarbeit aller Schulträger 2.764.734,19 EUR.
Folglich hat der JHA am 26.03.2015 in Abstimmung mit den Schulräten entschieden, die vorhandenen Fördermittel zu 63 % auf die Personalkosten und zu 37 % auf die Schülerzahlen der jeweiligen Schule aufzuteilen (DrS/2015/069). Das Ergebnis der berechneten Förderung für die jeweiligen Schulen ist der beigefügten Übersicht zu entnehmen.
Die Auszahlung der ersten Rate ist zum 15.04.2018 erfolgt. Die zweite Rate wurde gemäß Beschluss des JHA vom 26.03.2015 zum 30.10.2018 ausgezahlt.
Im Haushaltsjahr 2018 sind im Bereich der FAG-Mittel drei Schulen hinzugekommen, die Fördermittel erhalten haben, im Bereich der Schulamtsmittel ist eine Grundschule hinzugekommen.
[1] Gesetz über den kommunalen Finanzausgleich in Schleswig-Holstein (Finanzausgleichgesetz – FAG) vom 10.12.2014 (GVOBl. S-H. S. 473)
[2] Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (Schulgesetz – SchulG) vom 24.01.2007 (GVOBl. S-H. S. 39, ber. S. 276)
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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40 kB
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