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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2018/269

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Fraktion WI-SE beantragt, der Hauptausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt nachstehende Änderungen des Gesellschaftervertrages der WKS GmbH:

 

§ 3 Abs. 2 (Neu) der letzte Absatz wird komplett gestrichen (Keine Übernahmepflicht von Projekten, da der GesVertrag eh nicht beachtet wurde – s. RPA Bericht S. 8)

§ 11 Abs. 1

(neu) Der Landrat ist originäres Mitglied des AR OHNE Stimmrecht.

Als Vertreter der Gesellschafter hat er alle Möglichkeiten, steuernd in die Arbeit des AR einzugreifen, sofern sie dem Zweck des Vertrages nicht entspricht.

-          Als stimmberechtigtes AR-Mitglied kann es zu Complianceproblemen mit der Aufgabe Gesellschaftervertreter kommen.

-          Als Gesellschaftervertreter entlastet er sich in seiner AR-Eigenschaft selbst

-          Gemäß GO des AR darf der Landrat als quasi Eigentümer Auskünfte aus AR-Sitzungen nur mit Zustimmung des AR-Vorsitzenden geben – diese Bindung entfällt

-          Er kann so nicht in Nichtbeachtungsprobleme kommen (s. RPA-Bericht S. 11 oben

Und Seite 12 oben)

-          Er hätte keine unmittelbare Verantwortung für nicht oder unrichtig vorgelegte WiPläne

-          § 15 – 1 Gesellschafterversammlung LR beschließt u.a. die ggfs. notwendige Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen GF und Mitglieder AR (gegen sich?)

(neu) Der AR besteht aus 9 Mitgliedern des Kreistages. Jede Fraktion erhält ein

Grundmandat. Darüber hinaus freie Plätze werden nach dem jeweils

gültigen Sitzplatzvergabeverfahren vergeben.

 

(neu) § 12 Abs. 9 GesVertrag bindet die GO des AR.

 

(neu) § 14 Abs. 4  Den Vorsitz in der GesVersammlung führt der Landrat

(s. RPA-Bericht 2014-16 Seite 6)

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Siehe Anlage.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

Nein

 

 

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

 

Ja

 

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Anlagen

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