Bericht der Verwaltung - DrS/2018/233-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Budget 2019 - Mittelanmeldungen BBZ Bad Segeberg AöR und BBZ Norderstedt AöR
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Bericht der Verwaltung
- Federführend:
- Beteiligungsmanagement
- Bearbeitung:
- Frank Schmitt
- Verfasser 1:
- Schmitt, Frank
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
|
Kenntnisnahme
|
|
|
06.11.2018
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
1. Anspruch auf Kostenerstattung / Sachkosten
Gem. § 5 Abs. 2 des Übertragungsvertrages vom 11.1.2012 in Verbindung mit §§ 94, 48 SchulG SH erhalten die BBZ AöR jährlich eine Mittelzuweisung vom Kreis Segeberg, um den Sachbedarf des Schulbetriebs decken zu können.
2. Eckwerte / Mittelanmeldungen / Haushaltsberatungen
Die BBZ beantragen diese Mittelzuweisungen für die laufenden Sachkosten und investiven Maßnahmen beim Kreis, nachdem der Wirtschaftsplan für das jeweilige Haushaltsjahr vom Verwaltungsrat beschlossen wurde (BBZ Norderstedt AöR: 22.10.2018; BBZ Bad Segeberg AöR: 24.10.2018).
Vorab, im Sommer eines Jahres, werden dem Kreis Segeberg von den BBZ für die Haushaltsplanung erste Eckwerte zur Verfügung gestellt.
Die Mittelanmeldungen der BBZ AöR finden Eingang in den TP 233.
Die Zahlungen des Kreises
- für laufende Sachkosten ergeben sich aus dem Teilergebnisplan zum TP 233,
- für investive Ausgaben ergeben sich aus dem Teilfinanzplan zum TP 233
Anschließend erfolgen die Haushaltsberatungen. Nach § 1 Abs. 1 S. 3 der Vereinbarung über die Haushalts- und Mittelbewirtschaftung gehen die Beschlüsse des Finanz-/ Hauptausschusses und des Kreistages über den Kreishaushalt in jedem Falle dem Wirtschaftsplan vor.
3. Haushaltsjahr 2019
Die nachfolgenden Daten zum BBZ Bad Segeberg sind vorbehaltlich der Beschlussfassung im Verwaltungsrat am 24.10.2018 aufgeführt.
a) Laufende Sachkosten
Haushaltsjahr 2019 | BBZ Se | BBZ No |
Mittelanmeldung durch BBZ (1. Planung) | 4.266.650,- € | 3.733.600,- € |
Mittelanmeldung gem. WP | 4.535.151,- € | 3.656.200,- € |
Differenz zum Haushaltsentwurf | + 268.501,- € | - 77.400,- € |
Die Differenz beim BBZ Segeberg liegt in der zwischenzeitlich berechneten Mieterhöhung begründet.
Die Differenz beim BBZ Norderstedt liegt darin begründet, dass die zum Zeitpunkt der 1. Planung kalkulierte Mieterhöhung nicht eingetreten ist.
b) Investive Ausgaben
Haushaltsjahr 2019 | BBZ Se | BBZ No |
Mittelanmeldung durch BBZ (1. Planung) | 701.900,- € | 821.200,- € |
Mittelanmeldung gem. WP | 701.900,- € | 721.400,- € |
Differenz zum Haushaltsentwurf | 0,- € | - 99.800,- € |
Die Differenz beim BBZ Norderstedt liegt in der zwischenzeitlich vorgenommenen Verlagerung von inv. Maßnahmen ins Jahr 2020 begründet.
In Anlage 1 und 2 zu dieser Berichtsvorlage befinden sich Auszüge aus den Wirtschaftsplänen der BBZ betreffend den Haushalt des Kreises Segeberg. Aus den Mittelanmeldungen ergibt sich für den Kreis Segeberg die in Anlage 3 enthaltene konsolidierte Sicht. Zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung sind daher für das BBZ Bad Segeberg in Bezug auf die Kennzahl „IST 2017“ und „PLAN 2019“ die Werte als vorläufig zu betrachten.
