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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2018/162

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Ellerau wird seit 2007 durch die Stadt Norderstedt im Rahmen einer Verwaltungsgemeinschaft verwaltet. Dieser öffentlich-rechtliche Vertrag wurde zum 30.06.2019 gekündigt. Die Gemeinde Ellerau hat sich entschieden, ab dem 01.07.2019 mit der Stadt Quickborn eine neue Verwaltungsgemeinschaft einzugehen. Im Rahmen der Verwaltungsgemeinschaft übernimmt die Stadt Quickborn die Durchführung der gesamten Verwaltungsgeschäfte für die Gemeinde und stellt auch das dafür benötigte Verwaltungspersonal. Eine Übertragung von öffentlichen Aufgaben der Gemeinde Ellerau auf die Stadt Quickborn findet aber nicht statt. Das Bürgerbüro in Ellerau bleibt erhalten.

 

Der öffentlich-rechtliche Vertrag gem. § 19a des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GkZ) wurde durch die Gemeindevertretung Ellerau beschlossen und am 29.05.2018 von beiden Vertragsparteien unterzeichnet.

 

Die Verwaltungsgemeinschaft wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 

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