Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2018/119

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

a)für den Jugendhilfeausschuss

Der Ausschuss empfiehlt dem Kreistag, die Richtlinien für die Gewährung ei­ner Entschädigung für Jugendleiter/innen (Jugendgruppenleiter/innen) im Kreis Segeberg inkl. Antragsformular rückwirkend ab 01.01.2018 gemäß dem beigefügten Entwurf zu ändern und in diesem Zusammenhang die jährliche Juleica-Entschädigung unter Ziff. 4 auf max. 180 EUR pro Jahr anzuheben.
 

b)für den Hauptausschuss

Der Ausschuss empfiehlt dem Kreistag, die Richtlinien für die Gewährung ei­ner Entschädigung für Jugendleiter/innen (Jugendgruppenleiter/innen) im Kreis Segeberg inkl. Antragsformular rückwirkend ab 01.01.2018 gemäß dem beigefügten Entwurf zu ändern und in diesem Zusammenhang die jährliche Juleica-Entschädigung unter Ziff. 4 auf max. 180 EUR pro Jahr anzuheben.

 

c)für den Kreistag
Der Kreistag beschließt die Änderung der Richtlinien für die Gewährung einer Entschädigung für Jugendleiter/innen (Jugendgruppenleiter/innen) im Kreis Segeberg inkl. Antragsformular rückwirkend ab 01.01.2018 gemäß dem bei­gefügten Entwurf und in diesem Zusammenhang die Erhöhung der jährlichen Juleica-Entschädigung unter Ziff. 4 auf max. 180 EUR pro Jahr.

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Kreis Segeberg fördert die Arbeit von anerkannten Jugendgruppenleitern/
-innen (Juleica-Card-Inhaber), die ehrenamtlich Gruppen bei anerkannten Trä­gern der freien Jugendhilfe leiten, mit einer einmal jährlich ausgezahlten Ju­gendleiter/-innenentschädigung. Grundlage hierfür sind die Richtlinien für die Gewährung einer Entschädigung für Jugendleiter/innen (Jugendgruppenlei­ter/innen) im Kreis Segeberg vom 01.01.1997. Die Antragsprüfung und Auszah­lung der Entschädigung ist auf den Kreisjugendring Segeberg e.V. übertragen.

 

Im Jahr 2017 (DrS/2017/193) wurde im Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport (21.11.2017), im Hauptausschuss (05.12.2017) und Kreistag (07.12.2017) über eine Verbesserung der Sportförderung beraten und eine Anhebung der Spor­bungsleiterpauschale beschlossen. Im Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport wurde eine Erhöhung der Juleica-Entschädigung angeregt. Zur Sitzung des Hauptausschusses wurde dann ein Antrag der CDU-Fraktion eingereicht, entsprechend der Erhöhung der Sportförderung (20%) auch die Jugendgruppenleiterentschädigung von jährlich 150 EUR auf 180 EUR pro Jahr zu erhöhen. Dieser Antrag wurde im Hauptausschuss am 05.12.2017 einstimmig angenommen.

 

Es erfolgte jedoch keine Beratung über diese Erhöhung und die zur Umsetzung erforderliche Änderung der o.g. Richtlinie im zuständigen Fachausschuss. Da die Abrechnung nur einmal jährlich zum Jahresende erfolgt, d.h. die Anträge bis 15.11.2018 beim Kreisjugendring eingereicht werden müssen, war dieses bisher nicht problematisch.

 

Die Richtlinie wurde jetzt in einigen Bereichen redaktionell überarbeitet und die Höhe des Zuschusses unter Ziff. 4 geändert. Anlage zur Richtlinie ist das An­tragsformular, das ebenfalls überarbeitet wurde. Sowohl in die Richtlinie wie auch in das Antragsformular wurden Erklärungen zur Datenverarbeitung aufge­nommen. Es wird zzt. eine Arbeitsgruppe unter Koordination des Datenschutzbe­auftragten zur Überarbeitung aller Antragsformulare des Kreises eingerichtet. Sofern aufgrund der neue DSGVO noch Änderungen- oder Ergänzungen erforder­lich werden, müssen die Richtlinie und das Antragsformular nochmals angepasst werden.

 

Zum jetzigen Zeitpunkt ist aber die Anpassung der Richtlinien für die Gewährung einer Entschädigung für Jugendleiter/innen (Jugendgruppenleiter/innen) im Kreis Segeberg inkl. Antragsformular unter Berücksichtigung der bereits 2017 vom Hauptausschuss beschlossene Erhöhung der jährlichen Jugendgruppenleiterent­schädigung erforderlich, damit die Anträge für 2018 ordnungsgemäß vom Kreisjugendring Segeberg e.V. bearbeitet werden können.

 

Der Ansatz für die Juleica-Förderung betrug bisher 16.000 EUR pro Jahr. Durch die Änderung ergibt sich ein Mehrbedarf von 3.200 EUR pro Jahr. Haushaltsmittel stehen unter Teilplan 3621100, Kto 53 17 16 00 00, „Außerschulische Jugendbildung/Jugendarbeit“, bereit.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

X

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

In den Jahren 2016 – 2018 jährlich 16.000 EUR für Juleica-Entschädigungen gem. Beschluss JHA vom 12.11.2015 - DrS/2015/257

Erhöhung um 20% = 3.200 EUR ab 01.01.2018

gem. Beschluss HA vom 05.12.2017

 

X

Mittelbereitstellung

X

Teilplan: 362 - Jugendarbeit

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto: 53 17 16 00 00

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

Nein

 

X

Ja; Darstellung der Maßnahme

Kulturelle, musische, präventive Angebote in den Bereichen Bildung, Erzie­hung und Übergang in die Arbeitswelt erhalten und wirkungsorientiert organi­sieren (3.1) / Förderung der Jugendarbeit durch anerkannte Träger der freien Jugendhilfe – Sicherung von Angebotsvielfalt – Förderung des Ehrenamtes

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

Nein

 

X

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

X

Ja

 

 

Loading...