Drucksache - DrS/2018/074
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung des Kreises Segeberg zur Aufhebung der Satzung über die Benutzung des Rettungsdienstes (Rettungsdienstsatzung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Feuerwehrwesen, Zivil- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Herr Lorenzen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit
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Vorberatung
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27.08.2018
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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25.09.2018
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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27.09.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag des Kreises Segeberg beschließt:
Die in der Anlage 1 befindliche Satzung des Kreises Segeberg zur Aufhebung der Satzung über die Benutzung des Rettungsdienstes (Rettungsdienstsatzung) wird beschlossen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Das Rettungsdienstgesetz des Landes Schleswig-Holstein vom 28.03.2017 regelt in §3 Abs. 4 die Art des Benutzungsverhältnisses:
Zitat: „Bei Inanspruchnahme des Rettungsdienstes entsteht ein öffentlich-rechtliches Benutzungsverhältnis zwischen dem Rettungsdienstträger, dem Luftrettungsträger und der Benutzerin oder dem Benutzer.“
Diese Formulierung war in der vorhergehenden Fassung des Rettungsdienstgesetzes nicht enthalten, sodass der Erlass einer Satzung zur rechtmäßigen Erhebung von Entgelten erforderlich war. Aufgrund der neuen Rechtslage ist eine solche Satzung nunmehr entbehrlich. Diese Auffassung vertritt auch das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren im Erlass vom 22.12.2017.
Der Bedarf für eine Rettungsdienstsatzung auf Kreisebene ist damit entfallen. Die Satzung des Kreises Segeberg über die Benutzung des Rettungsdienstes vom 12.09.2013 sollte daher aufgehoben werden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
X | Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
X | Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
| |
Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
X | Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
X | Nein |
| Ja |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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13,6 kB
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