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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2018/116

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Gem. Beschluss des HA/KT (vgl. DrS/2015/066) wird zu den nachfolgenden Beteiligungen über die Geschäftslage zum Stichtag 30.06.2018 berichtet.

Über etwaige Ergänzungen entscheidet der Hauptausschuss: seit 21.02.2018 hält der Kreis Segeberg 20% der Gesellschaftsanteile der RKiSH gGmbH. Aufgrund der geplanten Durchführung des Rettungsdienstes ab 01.01.2019 durch die RKiSH könnte die Gesellschaft ab diesem Zeitpunkt in die Berichterstattung aufgenommen werden.

 

1. BBZ Bad Segeberg AöR

Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 06.11.2017 seine Zustimmung zum

Wirtschaftsplan 2018 gegeben. Darin enthalten sind Beiträge zur Kostenerstattung des Kreises Segeberg

- Laufende Kosten 4.156.950,- €

- investive Mittel 704.400,- €

vgl. DrS/2017/249-1.

Aufgrund von EDV-Umstellungen konnten aktuell keine Berichtsdaten zum 30.06.2018 geliefert werden, diese werden zum Stichtag 30.09.2018 nachgereicht.

 

2. BBZ Norderstedt AöR

Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 30.10.2017 seine Zustimmung zum

Wirtschaftsplan 2018 gegeben. Darin enthalten sind Beiträge zur Kostenerstattung des Kreises Segeberg

- Laufende Kosten 3.612.100,- €

- investive Mittel 602.800,- €

vgl. DrS/2017/249-1.

Gemäß Hochrechnung in der Erfolgsrechnung zum Stichtag 30.06. (siehe Anlage) wird das Jahresdefizit 2018 ca. 43.000,- € betragen, welches maßgeblich auf die erhöhten Aufwendungen im Bereich EDV-Wartung und Fernwärme zurück-zuführen ist.

Die investiven Zuweisungen sollen gemäß Hochrechnung bis zum Jahresende vollständig verbraucht werden, inklusive der Haushaltsausgabereste aus 2017.

Der Bestand an liquiden Mitteln wird per 31.12.2018 mit ca. 500.000,- € angegeben.

 

3. WKS GmbH

In seiner Sitzung am 16.11.2017 hat der Aufsichtsrat den Wirtschaftsplan 2018 dem Gesellschafter zur Beschlussfassung empfohlen (vgl. DrS/2017/264-1).

 

Der Wirtschaftsplan sieht nach Beschlussfassung im KT vom 07.12.2017 einen auszugleichenden Jahresfehlbetrag von 611 T€ vor.

Gem. beiliegender Hochrechnung zum 31.05. geht die WKS von einem Jahresfehlbetrag in Höhe von ca. 322 T€ aus. Dies resultiert im Wesentlichen aus ungeplanten sonst. Erträgen sowie Steuer- und Zinserstattungen aufgrund der steuerlichen Betriebsprüfung (vgl. DrS/2018/035). Eine entsprechende Kürzung des Verlustausgleichs um 165 T€ an die WKS wurde im Rahmen der I. Nachtragshaushaltssatzung des Kreises Segeberg für das Haushaltsjahr 2018 (vgl. KT 15.03.2018) bereits eingearbeitet.

Des Weiteren wird aufgrund der unbesetzten Stelle der Geschäftsführung ab 01.08.2018 mit geringeren Personalkosten (70 T€) gerechnet, der Entfall des Projekts „Land.Digital“ entlastet die Werbekosten um weitere 30 T€.

 

4. VGN GmbH

Der Erfolgsplan der VGN weist per 30.06. keine Abweichungen der Geschäftslage auf (siehe Anlage).

Gravierende Einflüsse auf die Hochrechnung zum Jahresende werden sich durch die Einnahmen-Abrechnungen mit den beteiligten Gesellschaften (z.B. HVV, AKN) ergeben, die turnusmäßig ins 3. Quartal fallen. Regelmäßig haben diese Abrechnungen für den Kreis Segeberg ergeben, dass die veranschlagten Verlustausgleichszahlungen (2017: 463.000,- €) an die VGN am Jahresende deutlich korrigiert werden mussten, da der Wirtschaftsplan zwar maßgeblich durch das Vorsichtsprinzip geprägt ist, das tatsächliche Defizit in den Jahresabschlüssen stark von den Abrechnungen mit den Verkehrsgesellschaften geprägt wird.

Für den Kreis Segeberg wurde bisher eine Verlustausgleichzahlung für 2018 in Höhe von 383.000,- € veranschlagt.

 

5. VHH BG GmbH

Die Gesellschafterversammlung der VHHBG hat am 03.12.2017 den Wirtschaftsplan für 2018 beschlossen.

Da es sich bei der VHHBG um eine Gesellschaft ohne eigenes operatives

Geschäft handelt, belaufen sich die gesamten prognostizierten Aufwendungen für das Wirtschaftsjahr 2018 auf rd. 3.000,- €.

Auf eine Hochrechnung zum Jahresende 2018 wird daher an dieser Stelle verzichtet.

 

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Anlagen

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