Drucksache - DrS/2018/113
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung einer Nebentätigkeit des Landrats im Aufsichtsrat der AKN GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Beteiligungsmanagement
- Bearbeitung:
- Frank Schmitt
- Verfasser 1:
- Schmitt, Frank
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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23.08.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss
1. genehmigt Herrn Landrat Jan Peter Schröder gem. NebentätigkeitsVO (NtVO)
die Ausübung des Mandats im Aufsichtsrat der AKN Eisenbahn GmbH mit
Wirkung ab 20.06.2018 für die restliche Amtszeit (bis 2019) des Aufsichtsrats.
Außerdem wird die Nutzung der zur Durchführung dieser Ämter notwendigen
Mittel des Kreises genehmigt.
2. verzichtet zu der Nebentätigkeit gem. 1. auf die Erhebung eines
Nutzungsentgelts von Herrn Landrat Schröder.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Zu 1.
Nebentätigkeiten des Landrats gem. NtVO sind solche Gremientätigkeiten, die
der Landrat ausübt, ohne dass er hierfür vom Kreis Segeberg entsendet wurde
oder die Tätigkeit kraft Amtes ausübt.
Am 18. April 2018 hat die Hauptversammlung der AKN Eisenbahn AG den Beschluss gefasst, die Aktiengesellschaft gem. §§ 190 ff. UmwG in eine GmbH unter der künftigen Firma „AKN Eisenbahn GmbH“ umzuwandeln. Mit der rechtskräftigen Umsetzung des Beschlusses endete die Tätigkeit von Herrn Landrat Schröder im Aufsichtsrat der AG und eine erneute Entsendung in den Aufsichtsrat der GmbH ist erforderlich.
Herr Landrat Schröder wurde mit Schreiben vom 20.06.2018 vom Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein für den Rest der ursprünglichen Amtszeit (2014 – 2019) in den Aufsichtsrat der AKN Eisenbahn GmbH entsendet.
Gem. § 11 der Nebentätigkeitsverordnung SH ist die Genehmigung von
Nebentätigkeiten durch den Hauptausschuss als Dienstvorgesetztem des
Landrats erforderlich.
Zu 2.
Gem. den in § 12 (1) der NtVO näher bezeichneten Ausnahmetatbeständen kann
der Hauptausschuss auf die Einforderung eines Nutzungsentgelts verzichten.
In der Vergangenheit hat der Kreis Segeberg Ausnahmetatbestände als gegeben
angesehen und auf die Erhebung von Nutzungsentgelten von den jeweiligen
Landräten verzichtet.
Bei der genannten Nebentätigkeit gelangt folgender Ausnahmetatbestand zur
Anwendung:
Für die Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied der AKN Eisenbahn GmbH werden
Sitzungsgelder gezahlt. Für die Nebentätigkeit besteht allerdings ein dienstliches Interesse aus Sicht des Hauptausschusses im Sinne von § 12 (1) Nr. 2 letzter Halbsatz.
Für einen Auszug aus der Nebentätigkeitsverordnung wird auf DrS/2016/103
verwiesen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
X | Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
|
Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
X | Ja; Darstellung der Maßnahme |
Ziffer 3.10: wird die Verkehrsinfrastruktur erhalten und verbessern | |
Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
X | Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
| Ja |
