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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2018/113

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss

 

1. genehmigt Herrn Landrat Jan Peter Schröder gem. NebentätigkeitsVO (NtVO)

die Ausübung des Mandats im Aufsichtsrat der AKN Eisenbahn GmbH mit

Wirkung ab 20.06.2018 für die restliche Amtszeit (bis 2019) des Aufsichtsrats.

Außerdem wird die Nutzung der zur Durchführung dieser Ämter notwendigen

Mittel des Kreises genehmigt.

 

2. verzichtet zu der Nebentätigkeit gem. 1. auf die Erhebung eines

Nutzungsentgelts von Herrn Landrat Schröder.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zu 1.

Nebentätigkeiten des Landrats gem. NtVO sind solche Gremientätigkeiten, die

der Landrat ausübt, ohne dass er hierfür vom Kreis Segeberg entsendet wurde

oder die Tätigkeit kraft Amtes ausübt.
 

Am 18. April 2018 hat die Hauptversammlung der AKN Eisenbahn AG den Beschluss gefasst, die Aktiengesellschaft gem. §§ 190 ff. UmwG in eine GmbH unter der künftigen Firma „AKN Eisenbahn GmbH“ umzuwandeln. Mit der rechtskräftigen Umsetzung des Beschlusses endete die Tätigkeit von Herrn Landrat Schröder im Aufsichtsrat der AG und eine erneute Entsendung in den Aufsichtsrat der GmbH ist erforderlich.

 

Herr Landrat Schröder wurde mit Schreiben vom 20.06.2018 vom Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein für den Rest der ursprünglichen Amtszeit (2014 – 2019) in den Aufsichtsrat der AKN Eisenbahn GmbH entsendet.

 

Gem. § 11 der Nebentätigkeitsverordnung SH ist die Genehmigung von

Nebentätigkeiten durch den Hauptausschuss als Dienstvorgesetztem des

Landrats erforderlich.

 

Zu 2.

Gem. den in § 12 (1) der NtVO näher bezeichneten Ausnahmetatbeständen kann

der Hauptausschuss auf die Einforderung eines Nutzungsentgelts verzichten.

In der Vergangenheit hat der Kreis Segeberg Ausnahmetatbestände als gegeben

angesehen und auf die Erhebung von Nutzungsentgelten von den jeweiligen

Landräten verzichtet.

Bei der genannten Nebentätigkeit gelangt folgender Ausnahmetatbestand zur

Anwendung:

Für die Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied der AKN Eisenbahn GmbH werden

Sitzungsgelder gezahlt. Für die Nebentätigkeit besteht allerdings ein dienstliches Interesse aus Sicht des Hauptausschusses im Sinne von § 12 (1) Nr. 2 letzter Halbsatz.

 

Für einen Auszug aus der Nebentätigkeitsverordnung wird auf DrS/2016/103

verwiesen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

Nein

 

X

Ja; Darstellung der Maßnahme

Ziffer 3.10: wird die Verkehrsinfrastruktur erhalten und verbessern

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

X

Nein

 

 

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

 

Ja

 

 

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