Drucksache - DrS/2018/069
Grunddaten
- Betreff:
-
Vergabe eines Auftrages zur Einführung der E-Akte
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- FB Zentrale Steuerung
- Bearbeitung:
- Petra Döring
- Verfasser 1:
- Tiedt, Annerose
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
|
|
|
03.05.2018
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Für die Umsetzung der Maßnahmen aus der E-Government Strategie wurde in den Haushaltsberatungen für das Jahr 2018 ein Gesamtbudget beschlossen. Nach Genehmigung des Haushaltes durch das Innenministerium können nun Aufträge vergeben werden. Für die Einführung der E-Akte liegt ein Angebot von Dataport vor. Dieses sieht für die 3 Aufgabenbereiche der E-Akten-Einführung Kosten in nachfolgender Höhe vor
| Aufgabe | Kosten |
1 | Einführung/Prozessunterstützung | 145.116,00 € |
2 | Unterstützung des laufenden Betriebes | 24.500.00 € |
3 | Lizensierung
darin enthalten: Wartungen & Support 2018 -2021 | 188.185,56 € |
| Gesamtkosten: | 357.801,56 € |
Auf das Jahr 2018 entfallen davon 278.113, 06 €. Die finanziellen Mittel sind innerhalb des Gesamtbudgets E-Government eingeplant.
Die Beauftragung an Dataport soll im Rahmen eines sog. Inhouse-Geschäfts erfolgen.
Zum Hintergrund:
Der IT-Verbund Schleswig-Holstein AöR ist ein Zusammenschluss schleswig-holsteinischer Kommunen (auch Kreis Segeberg) zu einer Anstalt des öffentlichen Rechts. Am 28. Oktober 2011 haben 42 schleswig-holsteinische Kommunen den ITVSH gegründet. Aktuell hat der ITVSH 75 Träger (Stand 01.01.2018).
Mit der Übertragung der Hälfte des schleswig-holsteinischen Anteils am Stammkapital Dataports zum 01.01.2012 auf den ITVSH ist dieser einer der Träger von Dataport geworden.
Damit sind auch die im ITVSH zusammengeschlossenen Kommunen Träger von Dataport und haben die Möglichkeit, Dataport im Wege eines so genannten Inhouse-Geschäftes zu beauftragen. Das bedeutet, dass keine aufwändigen Vergabeverfahren für IT-Beschaffungen mehr erforderlich sind. Die Kommunen entscheiden im Einzelfall, ob und welche Angebote von Dataport ihnen wirtschaftliche Vorteile bieten könnten und gegebenenfalls beauftragt werden sollen.
Das Angebot übersteigt die Wertgrenze von 150.000 € und bedarf daher vor Auftragsvergabe der Zustimmung des Hauptausschusses.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
Die finanziellen Auswirkungen sind gedeckt.
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
|
|
| Mittelbereitstellung | |
X | Teilplan: 1114 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: 526230 |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: 7834 |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
|
|
|
|
| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
|
Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
X | Ja; Darstellung der Maßnahme |
1.4 in Verbindung mit E-Government Strategie, Beschluss vom 09.05.2017. | |
Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
X | Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
X | Ja Die Belange von Menschen mit Behinderungen sind derzeit durch die o. g. Maßnahme nicht berührt. Sollten sich im weiteren Verlauf Berührungspunkte ergeben, wird die Maßnahme entsprechend angepasst. |
