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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2018/034

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Für die bei den Amtsgerichten Bad Segeberg, Norderstedt und Neumünster zu bildenden Ausschüssen zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen nach § 40 Gerichtsverfassungsgesetz werden von den im Kreistag vertretenen Parteien die nachstehende Anzahl von Vorschlägen für die Wahl der Vertrauensleute abgegeben:

 

Bei den Amtsgerichten Bad Segeberg und Norderstedt:

Auf die CDU 3, die SPD 2, Grüne und WISE je 1 Sitz

 

Beim Amtsgericht Neumünster:

CDU und SPD je 1

 

Die zu berücksichtigenden Fraktionen melden nach der Sitzung ihre Vorschläge zur Wahl der Vertrauenspersonen an den Fachdienst Rechtsangelegenheiten und Kommunalaufsicht – 30.00 -. Die Wahl der Vertrauensleute erfolgt dann im Kreistag am 07.06.2018.

 

 

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Sachverhalt

 Nach § 40 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) tritt in jedem Amtsgerichtsbezirk alle fünf Jahre (einmalig) ein Ausschuss zusammen, der aus den von den Gemeinden aufgestellten Vorschlagslisten die Schöffinnen und Schöffen auswählt und über Einsprüche gegen die Vorschlagslisten der Gemeinden entscheidet. Der Ausschuss besteht u.a. aus einer vorgegebenen Anzahl von  Vertrauensleuten als Beisitzerinnen und Beisitzern. Diese Vertrauensleute müssen im jeweiligen Amtsgerichtsbezirk wohnen. Sie sind vom Kreistag mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl zu wählen.

 

Gem. Erlass des Innenministeriums vom 15.12.2017 sind vom Kreistag des Kreises Segeberg in 2018 zu wählen:

für die Amtsgerichtsbezirke Bad Segeberg u. Norderstedt je 7 Vertrauenspersonen

für den Amtsgerichtsbezirk Neumünster 2 Vertrauenspersonen

 

Die Wahl der Vertrauensleute selbst ist nicht vorgeschrieben. In der Vergangenheit wurden entsprechend der aktuellen Sitzverteilung der Parteien im Kreistag Vertrauensleute gewählt. Danach würden nach Sainte-Lague/Schepers entfallen

bei den Amtsgerichten Bad Segeberg und Norderstedt:

auf die CDU 3, die SPD 2, Grüne und WISE je 1.

beim Amtsgericht Neumünster:

CDU und SPD je 1.

 

Bei den vorangegangenen Wahlen haben die im Kreistag vertretenen Fraktionen teilweise auf ihr Vorschlagsrecht verzichtet, so dass alle im Kreistag vertretenen Parteien mit zumindest einer Vertrauensperson in den Ausschüssen der Amtsgerichte Bad Segeberg und Norderstedt vertreten waren. Dies wäre auch jetzt erforderlich, wenn die FDP und die LINKE berücksichtigt werden sollten. Bei der letzten Wahl in 2013 verzichteten die Grünen auf ihr Vorschlagsrecht im Amtsgerichtsbezirk Norderstedt zugunsten der LINKE. Eine entsprechende Bereitschaft der Grünen wurde in der Hauptausschusssitzung am 30.01.2018 zu erkennen gegeben. Die Entscheidung des Hauptausschusses dient allein der Verteilung der Vorschlagsrechte.

 

Die Wahl durch den Kreistag muss spätestens am 07.06.2018 stattfinden, da die Vertrauensleute bis zum 01.08.2018 gewählt sein müssen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

X

Nein

 

 

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

 

Ja

 

 

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