Drucksache - DrS/2018/021
Grunddaten
- Betreff:
-
Beitritt des Kreises zur Europäischen Bewegung Schleswig-Holstein
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Gremien, Kommunikation, Controlling
- Bearbeitung:
- Kerstin Steltzer-Werblow
- Verfasser 1:
- Kreispräsident
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Vorberatung
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20.02.2018
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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22.02.2018
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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15.03.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Europäische Bewegung Schleswig-Holstein (EBSH) wurde 1978 gegründet und ist ein Netzwerk von Vereinen und Verbänden aus Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft, das sich für die Förderung des europäischen Gedankens in Schleswig-Holstein und die Verständigung zwischen den Bürgerinnen und Bürgern Europas in einer europäischen Zivilgesellschaft einsetzt. (Auszug von der Homepage der EBSH)
Bis zur letzten Satzungsänderung waren die Kreise über die Kreiskomitees per Satzung in die EBSH eingebunden.
Durch eine Satzungsänderung sind diese Kreiskomitees weggefallen. Dazu schreibt der EBSH-Präsident Sievers:
„ … wurden auch Änderungen betreffend der Kreise und kreisfreien Städte beschlossen. Diese bildeten unter der Schirmherrschaft der Kreis- und Stadtpräsident*innen bislang die zusätzliche Gliederungsebene der Kreiskomitees, was auf besondere Umstände während der Gründungszeit der Europäischen Bewegung Schleswig-Holstein zurückzuführen war. In den letzten Jahren waren allerdings nur noch wenige Kreis- und Stadtpräsident*innen in der Europäischen Bewegung Schleswig-Holstein aktiv; häufig war die besondere Funktion der Kreise und kreisfreien Städte als Kreiskomitees durch personelle Wechsel schlichtweg nicht mehr bekannt. Mit Inkrafttreten der neuen Satzung wurde die zusätzliche Gliederungsebene der Kreiskomitees abgeschafft.
Gleichwohl würden wir uns sehr freuen, wenn Sie der Europäischen Bewegung Schleswig-Holstein als ordentliches Mitglied beiträten und gemeinsam mit uns für die europäische Idee in Schleswig-Holstein einstünden.“
Der Mitgliedsbeitrag beträgt nach Auskunft der EBSH-Geschäftsstelle 50 € im Jahr (Mindestbeitrag).
Zur weiteren Begründung sind folgende Anlagen beigefügt:
- Satzung der EBSH
- Schreiben des EBSH-Präsidenten
- Auszug aus der EBSH-Homepage
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
| |
Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
| Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
| Ja |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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52,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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129,8 kB
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3
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(wie Dokument)
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160,2 kB
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