Bericht der Verwaltung - DrS/2018/006
Grunddaten
- Betreff:
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Wahl der Vertrauenspersonen nach § 40 Absatz 3 Satz 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Bericht der Verwaltung
- Federführend:
- Gremien, Kommunikation, Controlling
- Bearbeitung:
- Sandra Kind
- Verfasser 1:
- Kind, Sandra
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Kenntnisnahme
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30.01.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Nach § 40 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) tritt in jedem Amtsgerichtsbezirk alle fünf Jahre (einmalig) ein Ausschuss zusammen, der aus den von den Gemeinden aufgestellten Vorschlagslisten die Schöffen auswählt und über Einsprüche gegen die Vorschlagslisten der Gemeinden entscheidet. Der Ausschuss besteht u.a. aus einer vorgegebenen Anzahl von Vertrauensleuten als Beisitzerinnen und Beisitzern. Diese Vertrauensleute müssen im jeweiligen Amtsgerichtsbezirk wohnen. Sie sind vom Kreistag mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl zu wählen.
Gem. Erlass des Innenministeriums vom 15.12.2017 sind vom Kreistag des Kreises Segeberg in 2018 zu wählen:
für die Amtsgerichtsbezirke Bad Segeberg u. Norderstedt je 7 Vertrauenspersonen,
für den Amtsgerichtsbezirk Neumünster2 Vertrauenspersonen.
Die Wahl der Vertrauensleute selbst ist nicht vorgeschrieben. In der Vergangenheit wurden entsprechend der aktuellen Sitzverteilung der Parteien im Kreistag Vertrauensleute gewählt. Danach würden nach Sainte-Lague/Schepers entfallen
bei den Amtsgerichten Bad Segeberg und Norderstedt:
auf die CDU 3, die SPD 2, Grüne und WISE je 1,
beim Amtsgericht Neumünster:
CDU und SPD je 1.
Bei den vorangegangenen Wahlen haben die im Kreistag vertretenen Fraktionen teilweise auf ihr Vorschlagsrecht verzichtet, so dass alle im Kreistag vertretenen Parteien mit zumindest einer Vertrauensperson in den Ausschüssen der Amtsgerichte Bad Segeberg und Norderstedt vertreten waren. Dies wäre auch jetzt erforderlich, wenn die FDP und Die LINKE berücksichtigt werden sollten. Bei der letzten Wahl in 2013 verzichteten die Grünen auf ihr Vorschlagsrecht im Amtsgerichtsbezirk Norderstedt zugunsten der LINKE.
Die Wahl durch den Kreistag muss spätestens am 07.06.2018 stattfinden, da die Vertrauensleute bis zum 01.08.2018 gewählt sein müssen. Eine Wahl im Kreistag noch in der ablaufenden Wahlzeit wird zeitlich für zu eng angesehen.
Folgender Zeitplan entsprechend der Verfahrensweise in der Vergangenheit und wegen der Vorlaufzeit zur Findung gewillter und geeigneter Vorschläge wird vorgeschlagen:
- Information des Hauptausschusses am 30.01.2018 und Abfrage, ob eine der Parteien bereit wäre, ggfs. auf das Vorschlagsrecht zugunsten der FDP und Die LINKE zu verzichten,
- Beschluss des Hauptausschusses am 13.03.2018 über die Vorschlagsrechtsverteilung auf die Fraktionen,
- danach Abfrage der Fraktionen nach geeigneten Vorschlägen zur Wahl der Vertrauensleute im Kreistag,
- Empfehlung des Hauptausschusses am 03.05.2018 und Wahl der Vertrauensleute im Kreistag am 07.06.2018 (gleichzeitig konstituierende Sitzung).
Diese Information dient folglich der Klärung des weiteren Verfahrens, ob eine der Parteien bereit wäre, ggfs. auf das Vorschlagsrecht zugunsten von FDP und Die LINKE zu verzichten.
