Drucksache - DrS/2017/279
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Fraktion DIE FREIEN - Beschlussumsetzung 131/2013
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Gremien, Kommunikation, Controlling
- Bearbeitung:
- Kerstin Steltzer-Werblow
- Verfasser 1:
- DIE FREIEN
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
05.12.2017
| |||
●
Erledigt
|
|
Kreistag des Kreises Segeberg
|
Entscheidung
|
|
|
07.12.2017
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Maren Berger – Henning Wulf KT-Abg. SE
Antrag
Die Fraktion bittet den Kreistag eine der nachstehenden Beschlussempfehlungen zu beschließen.
I.
1. Der Kreistag stellt die Nichtumsetzung dieses Beschlusses durch den
Landrat fest.
2. Der Kreistag Segeberg bestätigt seinen einstimmigen Beschluss zur
Drucksache 131/2013 vom 7. November 2013 und fordert den Landrat auf, diesen Beschluss, soweit noch aktuell, mit dem HH 2018 im HH-Plan und im WiPlan der Wks umzusetzen und auszuführen.
3. Der HA wird angewiesen, die Umsetzung des Beschlusses zu überwachen.
Alternativ:
II.
Der Kreistag Segeberg hebt seinen Kreistagsbeschluss – 131/ 2013 -
vom 7. November auf. Maren Berger – Henning Wulf KT-Abg. SE
Begründung:
Der HA hat in seiner Sitzung am 7. September trotz Hinweises auf die nicht erfolgte Umsetzung weder in dieser Sitzung noch in folgender Zeit eine Handlungsnotwendigkeit für sich gesehen.
Er hat in vollem Wissen um diese Nichtumsetzung durch Unterlassen der Einforderung der Umsetzung zugelassen, dass der Landrat einen einstimmigen Kreistagsbeschluss nicht beachtet.
Dieses Verhalten stellt einen Pflichtverstoß bei der Wahrnehmung der Dienstaufsicht über den Landrat dar.
Für die Überwachung der Arbeit des HA ist der Kreistag zuständig.
Konsequenterweise müsste der Kreistag das Unterlassen der Nichtumsetzung und der Nichthandlung des HA rügen und auf Umsetzung des Beschlusses bestehen.
Sofern dazu nicht die persönliche und politische Kraft in diesem Hause besteht, sollten die Alternative unter Ziffer 4 beschlossen und künftige Beschlüsse dieses Kreistages nur mit Zustimmung des Landrats gefasst werden. Maren Berger – Henning Wulf KT-Abg. SE
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
|
|
| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
|
|
|
|
| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
|
Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
| |
Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
| Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
| Ja |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
316,1 kB
|
