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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2017/264

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Infrastruktur und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt,

 

  1. dem in der Anlage beigefügten Wirtschaftsplan 2018 der WKS GmbH wird – vorbehaltlich der Empfehlung des Aufsichtsrates am 16.11.2017 - zugestimmt,
  2. der WKS GmbH wird gem. beiliegendem Wirtschaftsplan für 2018 eine um 53.000,- € erhöhte Verlust-Ausgleichszahlung in Höhe von 580.000,- € gewährt.

 

Herr Landrat Schröder wird mit der Herbeiführung eines entsprechenden Gesellschafterbeschlusses beauftragt.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

1. Anspruch auf Verlustausgleich

Gem. § 13 Abs. 3 Gesellschaftsvertrag in Verbindung mit Ziffer 4.1 und 4.2 Betrauungsakt erhält die WKS GmbH AöR jährlich eine Kapitaleinlage zum Verlustausgleich vom Kreis Segeberg zur Erbringung von DAWI-Leistungen gem. Ziffer 3.2 Betrauungsakt. Die Höhe der Kapitaleinlage wird jährlich im Rahmen der Erstellung des Wirtschaftsplanes der WKS GmbH im Vorhinein festgelegt.

 

Die Berechnung der Nettokosten ergibt sich gem. Ziffer 7.2 Betrauungsakt aus der Differenz der in Verbindung mit der Erbringung von DAWI-Tätigkeiten anfallenden Kosten und den gesamten Einnahmen.

 

2. Wirtschaftsplan / Aufsichtsrat / Haushaltsberatungen

Gem. § 7 Abs. 2 Buchstabe f) (9) Gesellschaftsvertrag beschließt die Gesellschafterversammlung auf Empfehlung des Aufsichtsrates über den Wirtschaftsplan und die fünfjährige Finanzplanung.

Der Wirtschaftsplan ist gem. § 12 Abs. 3 Gesellschaftsvertrag i.V.m. Ziffer II. 3.2 des Betrauungsaktes spartenorientiert (Koordinierungsstelle, Netzwerkbildung, Standortmarketing, Projektentwicklung und –trägerschaft) zu gliedern.

Die Geschäftsführung der WKS GmbH hat dem Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 16.11.2017 den Wirtschaftsplan 2018 zur Empfehlung für die Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung vorgelegt.

Auf Empfehlung des Aufsichtsrates beantragt die Geschäftsführung der WKS GmbH die  Verlustausgleichszahlung gem. Wirtschaftsplan, die Eingang in den TP 5712 findet.

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 10.03.2016 (vgl. DrS/2015/311-2) beschlossen, dass die WKS GmbH eine jährliche Verlustausgleichszahlung in Höhe von 527.000,- € zur Erbringung von DAWI-Leistungen erhält und die Finanzierung bis 31.12.2021 abgesichert wird.

 

3. Haushaltsjahr 2018 / Verlustausgleichszahlung

 

Haushaltsjahr 2018

WKS GmbH

Haushaltsentwurf gem. KT-Beschluss 10.03.2016 (DrS/2015/311-2)

527.000,- €

Verlustausgleich WKS GmbH gem. WP 2018 vom 16.11.17

580.000,- €

Differenz zum Haushaltsentwurf

53.000,- €

 

Zur detaillierten Erläuterung der spartenorientierten Wirtschaftsplanung und dem dazugehörigen Arbeitsprogramm 2018 wird auf die Anlage verwiesen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:

Im TP 5712 um 53.000,- € höhere Aufwendungen geg. Haushaltsansatz

Der Kreistag hat in in seiner Sitzung am 10.03.2016 (DrS/2015/311-2) die fünfjährige Finanzierung der Gesellschaft bis 2021 beschlossen; samt jährlichem Verlustausgleich von 527.000,- €.

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

X

Mittelbereitstellung

X

Teilplan: 5712

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

Verlustausgleichszahlung

Haushaltsentwurf

Wirtschaftsplan WKS GmbH

2018

527.000,-

580.000,-

2019

527.000,-

./.

2020

527.000,-

./.

2021

527.000,-

./.

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

X

Nein

 

 

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

 

Ja

 

 

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Anlagen

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