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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2017/246

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt die vorlegte Prioritätenliste 2018 für die Durchführung der investiven Sportförderung des Kreises Segeberg durch den Kreissportverband Segeberg e.V.

Die Änderungen der Prioritätenliste 2017 werden zur Kenntnis genommen und die in 2017 neu hinzugekommen Anträge werden in die Prioritätenliste 2017 aufgenommen.

Die freien Haushaltsmittel aus 2017 werden in das Haushaltsjahr 2018 des Kreissportverbandes übernommen.

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zum 01.01.2007 hat der Kreissportverband Segeberg e.V. (KSV) per Vertrag die Bearbeitung der investiven Sportförderung für den Kreis übernommen. Die Vergabe erfolgt nach den Richtlinien des Kreises Segeberg zur finanziellen Förderung des Baues und der Verbesserung von Sportstätten sowie zur Anschaffung von Sportgeräten. Gem. § 4 Abs. 3 des geltenden Vertrages zwischen dem Kreis Segeberg und dem KSV legt der  KSV bis zum 30.10 eines Jahres dem Kreis einen Maßnahmenkatalog der zu fördernden Projekte in Form einer Prioritätenliste vor. Die Prioritätenliste für das Jahr 2018 wurde der Verwaltung am 27.10.2017 per Mail vorgelegt (siehe Anlage 1 mit erhöhten Zuschusswert und Anlage 2 mit bisherigem Zuschusswert).

Die Verwaltung hat die Unterlagen geprüft und empfiehlt die Prioritätenliste 2018 zur Beschlussfassung in der jeweiligen Version (Anlage 1 oder Anlage 2).

Gemäß §  4 Abs. 6 des geltenden Vertrages zwischen dem Kreis Segeberg und dem KSV obliegt es dem KSV dafür Sorge zu tragen, dass investive Maßnahmen nach Möglichkeit in einem Haushaltsjahr durchgeführt und vollendet werden.

Weiterhin hat der KSV zur Kenntnisnahme die geänderte Prioritätenliste für 2017 vorgelegt (Anlage 3).

Aufgrund der zahlreichen Anträge werden die vorhandenen Mittel nicht ausreichen, so dass bereits Mittel für 2019 und 2020 verwendet werden.

Freie Mittel aus 2017 sollen in das Haushaltsjahr 2018 übernommen werden und somit weiterhin der Sportförderung zur Verfügung stehen, siehe auch DrS/2017/173 (Investive Sportförderung 2017 - Förderung neuer Maßnahmen).

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:

  Teilplan 421, Finanzielle Auswirkungen: Übernahme von freien                             Haushaltsmitteln für 2017 in Höhe von 163.907 EUR in das

Haushaltsjahr 2018

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

 

Nein

 

 

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

 

Ja

 

 

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