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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2017/249-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

1.) Anspruch auf Kostenerstattung / Sachkosten

Gem. § 5 Abs. 2 des Übertragungsvertrages vom 11.1.2012 in Verbindung mit §§ 94, 48

SchulG SH erhalten die BBZ AöR jährlich eine Mittelzuweisung vom Kreis Segeberg, um den

Sachbedarf des Schulbetriebs decken zu können.

 

2.) Eckwerte / Mittelanmeldungen / Haushaltsberatungen

Die BBZ beantragen diese Mittelzuweisungen für die laufenden Sachkosten und investiven Maßnahmen beim Kreis, nachdem der Wirtschaftsplan für das jeweilige Haushaltsjahr vom Verwaltungsrat beschlossen wurde (BBZ Norderstedt AöR: 30.10.2017; BBZ Bad Segeberg AöR: 06.11.2017). Vorab, im Sommer eines Jahres, werden dem Kreis Segeberg von den BBZ für die Haushaltsplanung erste Eckwerte zur Verfügung gestellt.

 

Die Mittelanmeldungen der BBZ AöR finden Eingang in den TP 233.

Die Zahlungen des Kreises

  • für laufende Sachkosten ergeben sich aus dem Teilergebnisplan zum TP 233,
  • für investive Ausgaben ergeben sich aus dem Teilfinanzplan zum TP 233

Anschließend erfolgen die Haushaltsberatungen. Nach § 1 Abs. 1 S. 3 der Vereinbarung

über die Haushalts- und Mittelbewirtschaftung gehen die Beschlüsse des Finanz-/ Hauptausschusses und des Kreistages über den Kreishaushalt in jedem Falle dem

Wirtschaftsplan vor.

 

3.) Haushaltsjahr 2017

Die nachfolgenden Daten zum BBZ Bad Segeberg sind vorbehaltlich der Beschlussfassung im Verwaltungsrat am 06.11.2017 aufgeführt.

 

a) Laufende Sachkosten

 

Haushaltsjahr 2018

BBZ Se

BBZ No

Mittelanmeldung durch BBZ (1. Planung)

4.156.950,- €

3.586.500,- €

Mittelanmeldung gem. WP

4.156.950,- €

3.612.100,- €

Differenz zum Haushaltsentwurf

0,- €

+ 25.600,- €

 

 

b) Investive Ausgaben

 

Haushaltsjahr 2017

BBZ Se

BBZ No

Mittelanmeldung durch BBZ (1. Planung)

704.400,00 €

431.800,- €

Mittelanmeldung gem. WP

704.400,00 €

602.800,- €

Differenz zum Haushaltsentwurf

0,- €

+ 171.000,- €

 

Die Abweichung zu b) im BBZ Norderstedt ergibt sich aufgrund einer überarbeiteten Planung zur Erneuerung der Datenleitungen.

 

In Anlage 1 und 2 zu dieser Berichtsvorlage befinden sich Auszüge aus den Wirtschaftsplänen  der BBZ betreffend den Haushalt des Kreises Segeberg. Aus den Mittelanmeldungen ergibt sich für den Kreis Segeberg die in Anlage 3 enthaltene konsolidierte Sicht. Zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung sind daher für das BBZ Bad Segeberg in Bezug auf die Kennzahl „IST 2016“ die Werte als vorläufig zu betrachten.

 

 

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Anlagen

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